Kritik am Wahlrecht Die FDP hat in der Sache recht
Der Versuch der FDP, ein Aufblähen des Landtags zu verhindern, ist aller Ehren wert, meint unsere Autorin. Allein der Weg dorthin ist etwas umständlich gewählt – und der Erfolg fraglich.
Der Versuch der FDP, ein Aufblähen des Landtags zu verhindern, ist aller Ehren wert, meint unsere Autorin. Allein der Weg dorthin ist etwas umständlich gewählt – und der Erfolg fraglich.
Es ist, man kann es nicht anders sagen, eine Stange Geld: 54 Millionen Euro – so hat der baden-württembergische Steuerzahlerbund vorgerechnet – kostet es den Steuerzahler in dieser Legislaturperiode, weil 34 Abgeordnete mehr im Landtag sitzen als eigentlich von der Landesverfassung vorgesehen.
Ebenso wie der Bundestag ist der Landtag über die Jahrzehnte angewachsen. Auf 120 Abgeordnete kam man zuletzt vor 50 Jahren. Der Grund liegt in den Ausgleichs- und Überhangmandaten, aber auch in der breiter gefächerten Parteienlandschaft. Die Idee, etwas dagegen zu tun, liegt nahe. Natürlich dürfen demokratische Prozesse uns etwas kosten. Aber es muss die Frage gestattet sein, ob mehr Köpfe die Gesellschaft tatsächlich besser repräsentieren.
Das sieht auch eine Mehrheit der Deutschen so, wie eine Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach Anfang des Jahres zeigte. Acht von zehn Befragten in Deutschland wünschen sich eine Verkleinerung des Bundestages auf seine Regelgröße.
Auf Bundesebene hat man nun verfolgen können, wie konfliktbehaftet und vermint das Terrain ist. Die Ampel hat in ihrer Wahlrechtsreform kurzerhand die Überhangmandate gestrichen. Mit dem Effekt, dass manche Wahlkreise keinen Direktkandidaten mehr haben könnten – was für einen entsprechenden Aufschrei sorgte. Im Land gibt es ebenfalls schon Ideen, wie ein weiteres Anwachsen verhindert werden könnte. Die FDP hat mit Hilfe von Experten errechnet, dass mit einer Verringerung der Wahlkreise von 70 auf 38 (analog zur Bundestagswahl) überhaupt keine Überhangmandate mehr entstehen würden. Der Vorschlag ist so einfach wie elegant. Denn auch die aus den Überhangmandaten folgenden Ausgleichsmandate während damit passé.
Doch selbstverständlich regt sich Widerstand. Grüne, CDU und SPD fürchten vor allem um ihre Präsenz in Wahlkreisen. Das klingt vorgeschoben – müssten doch nach dieser Argumentation auch die Bundestagsabgeordneten unter einer grundsätzlichen Bürgerferne leiden.
Fakt ist: Die grün-schwarze Koalition hat erst 2022 das Wahlrecht reformiert und dabei die Chance verstreichen lassen, sich um die Größe des Landtags zu kümmern. Im zweiten Anlauf – der erste hatte in der vorangegangenen Legislatur zum ernsten Koalitionsstreit geführt – ist ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht wie im Bundestag eingeführt worden. Dadurch, so die Hoffnung, soll der von Männern und Akademikern dominierte Landtag vielfältiger werden. Das ist richtig und gut. Doch das Stimmen-Splitting dürfte zu noch mehr Stühlen im Plenum führen. Dieses Problem – ebenso wie die Frage, ob das Wahlrecht wirklich zu mehr Geschlechterparität führen wird – haben die Koalitionäre aufgeschoben. Zu groß war den Grünen offenbar das Risiko, dass die lang ersehnte Wahlrechtsreform an solchen Nebensächlichkeiten scheitern könnte.
Es ist deshalb aller Ehren wert, dass sich die FDP nun bemüht, die Aufblähung des Landtags zu verhindern. Allein: Die Freidemokraten hätten sich den Weg durch den Landtag sparen und gleich ein Volksbegehren starten können, bevor ihr Gesetzesvorhaben im Landtag erwartbar gescheitert ist. Denn kaum jemand dürfte ernsthaft erwartet haben, dass die Abgeordneten den Ast absägen, auf dem sie sitzen. Nun wirkt es ein wenig verzweifelt, wenn die FDP nachsetzt und sich dieses direktdemokratischen Instruments bedient. Wenn das allerdings zum Erfolg führen würde, wäre es ein wahrer Coup. Denn bisher hatte noch kein Volksbegehren in Baden-Württemberg Erfolg. Vielleicht dient es am Ende also wenigstens der Sache – indem die Diskussion über den großen Landtag am Leben gehalten wird.