Getestet, geimpft, genesen – das Beachten der 3-G-Regel ist Voraussetzung für den Gastrobetrieb und -besuch. Manchem ist dieser Aufwand zu groß. Dazu zählt der Pächter des beliebten Ausflugslokals am Bärenschlössle.

Stadtleben/Stadtkultur: Jan Sellner (jse)

Stuttgart - Ein frisches Weizen oder eine kühle Limo auf der Bärenschlössle-Terrasse – es könnte so schön sein. Und es scheint so greifbar nahe. Doch daraus wird vorerst nichts, so wenig wie aus dem Genuss von Maultaschen oder einem Teller Linsen und Spätzle im großen Biergarten. Denn trotz Inzidenzwerten von stabil unter 50 und der offiziellen Erlaubnis durch das Land, bleibt die Bärenschlössle-Gastro geschlossen. Innen wie außen. Der Grund: „Wir können die Vorgaben nicht kontrollieren“, sagt Pächter Jürgen Unmüßig, dessen Familie das Lokal in dem ehemaligen Jagdpavillon seit 1964 betreibt.

 

„Der Aufwand für die Kontrollen steht in keinem Verhältnis“

Vor allem die sogenannte 3-G-Regel, nach der nur Geimpfte, Getestete und Genesene mit entsprechenden Nachweisen in der Lokalität Platz nehmen dürfen, sei eine glatte Überforderung, meint Unmüßig. „Das kann ich nicht leisten.“ Ursprünglich wollte er am vergangenen Freitag öffnen. Als er dann jedoch realisierte, welcher Aufwand damit verbunden ist, entschied er sich dagegen. Für die Kontrollen im Außen- und Innenbereich hätte er sechs Personen abstellen müssen. „Das steht in keinem Verhältnis“, sagt der 54-Jährige. „Dann lieber nicht.“ Erstmal belässt er es bei seinem Eisstand und dem Grillwagen, wo Bärenschlössle-Besucher Essen to go kaufen können: Grillwürste, Schnupfnudeln, Kuchen. Auf Aushängen rund um das beliebte Ausflugsziel im Rotwildpark hat er das ausführlich kommuniziert.

Am 12. Juni will Pächter Unmüßig öffnen – notfalls nur eingeschränkt

Unmüßig beklagt einen „Wirrwarr“ an Bestimmungen. Als Beispiel nennt er die Vorgabe für die Innengastro. Üblicherweise bietet er im Erdgeschoss 70 Plätze an. Im vergangenen Jahr wurden ihm 22 genehmigt. Jetzt könnte er 50 Plätze belegen, allerdings nur mit 3-G-Regel. 22 Plätze und keine 3-G-Regel, wie nach dem letzten Lockdown, wären ihm lieber gewesen. „Warum hat man es nicht bei der alten Regel belassen?“, fragt er sich. Gleichzeitig hofft er, dass die Dinge in Bewegung geraten – speziell außen.

Unmüßig setzt darauf, dass eine neue Landesverordnung nach dem 11. Juni Erleichterungen bringen wird und die Vorgaben für die Außengastro, ähnlich wie jetzt schon in Bayern, dann weniger streng ausfallen. Deshalb peilt er jetzt auch den 12. Juni für die Eröffnung an. Sollte sich bis dahin nichts ändern, will Unmüßig zumindest die Bärenschlössle-Terrasse öffnen – mit entsprechenden Kontrollen. Die anderen Außenbereiche blieben dann noch zu, denn Unmüßig will ausdrücklich „kein Risiko eingehen“. Bisher seien er und sein Team mit 18 Angestellten vergleichsweise gut durch die Coronakrise gekommen, sagt er. Auch Aushilfskräfte stünden bereit; etwa 40 werden für den normalen Betrieb benötigt.

FDP fordert ein Ende der Testpflicht in der Außengastronomie

Unterstützung kommt derweil aus der Politik. Der FDP-Fraktionschef im Landtag, Hans-Ulrich Rülke, forderte die Landesregierung am Mittwoch auf, die Testpflicht für Außengastronomie aufzuheben. Sie sei nicht mehr verhältnismäßig. „Das Infektionsrisiko an der frischen Luft ist minimal. Der Aufwand, der mit der Durchführung eines Schnelltests verbunden ist, ist vielen Menschen hingegen zu groß.“ Die Folge sei, dass dringend benötigte Gäste ausblieben. „Nach acht Monaten des Lockdowns brauchen unsere Gastronomen diesen Impuls.“

Über ausbleibende Gäste kann sich Unmüßig indes nicht beklagen. „Die Leute kommen trotzdem und zeigen Verständnis. Das Bärenschlössle ist und bleibt ein Anziehungspunkt.“