Kritik an Polizeigesetz FDP: Kennzeichnungspflicht ist Kriegserklärung
Die Oppositionspartei stellt sich in der kontroversen Debatte ganz auf die Seite der Polizei und attackiert besonders Innenminister Strobl. Der wehrt sich.
Die Oppositionspartei stellt sich in der kontroversen Debatte ganz auf die Seite der Polizei und attackiert besonders Innenminister Strobl. Der wehrt sich.
Stuttgart - Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP im Landtag, hat die Kritik seiner Fraktion an dem Vorhaben von Grünen und CDU mit drastischen Worten erneuert: Die von der Landesregierung angestrebte Kennzeichnungspflicht sei „eine offene Kriegserklärung an die Polizei“. Beim Treffen seiner Fraktion mit Rolf Kutterer, dem Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), lehnte Rülke auch den Plan der grün-schwarzen Koalition ab, ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz im Land zu erlassen. Er warf Innenminister Thomas Strobl (CDU) vor, die CDU habe mit der Zustimmung zu diesen Maßnahmen, die vor allem die Grünen in der Koalition vorantreiben, „jede Glaubwürdigkeit verloren“.
Vor einem Jahr hatte das Land Berlin als erstes ein solches Gesetz beschlossen. Damals hatte Strobl überlegt, ob Baden-Württemberg unter diesen Voraussetzungen noch Polizisten zum Einsatz in Berlin schicken sollte. Nun befürwortet Strobl das Gesetz, das im neuen Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Kritiker befürchten, dass Polizisten dann beweisen müssen, dass keine Diskriminierung erfolgt sei. Diese Beweislastumkehr lehnen CDU und Polizeigewerkschaften ab.
Ein Sprecher Strobls weist gegenüber unserer Zeitung die Kritik scharf zurück. „Die Vorhalte der FDP sind absurd, von keiner Sachkenntnis getrübt und auch nicht aufrichtig.“ Er verweist auf Rheinland-Pfalz. Dort regiert die FDP mit, die Kennzeichnungspflicht gehe weit über das hinaus, was Baden-Württemberg plane. „Kein Streifenpolizist wird in Baden-Württemberg ein Namensschild tragen müssen – ganz anders als im FDP-mitregierten Nachbarland“, betont der Sprecher. „Vor diesem Hintergrund sind die Äußerungen der FDP pure Heuchelei.“
Beim Antidiskriminierungsgesetz gelte: „Wir werden kein Gesetz nach Berliner Vorbild machen, sondern ein eigenes.“ Die Koalition sei sich einig: „Es wird keine Beweislastumkehr geben“, sagte der Sprecher.
Auch da gelte, in Rheinland-Pfalz habe die FDP einen Koalitionsvertrag unterschrieben, in dem ein Antidiskriminierungsgesetz steht.
Julia Goll, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, hält beide Vorhaben für überflüssig. Die Kennzeichnungspflicht soll für geschlossene Einheiten der Polizei gelten, die in Großlagen, also etwa bei Demos, eingesetzt werden. Es habe aber in den vergangenen Jahren keinen Fall gegeben, in dem nach einer Beschwerde die Identität eines Polizisten nicht ermittelt werden konnte.
Ein spezielles Landesantidiskriminierungsgesetz hält Goll deshalb für verzichtbar, weil öffentliche Bedienstete bereits durch das Grundgesetz zur diskriminierungsfreien Behandlung verpflichtet seien. Dirk Preis, Bezirksvorsitzender des Beamtenbundes in Nordbaden, warnte, dass der gesamte öffentliche Dienst von dem Gesetz betroffen sein werde. Besonders die Kommunen hätten das bisher nicht im Blick.