Beim Vergabeverfahren zum Esslinger Buslinienbündel mussten sich alle Bewerber dazu verpflichten, sich an den Tarifvertrag des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen zu halten. Hat das die Firma Rexer tatsächlich getan?

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Esslingen - Hält sich die Firma Rexer, die seit dem 1. Juli 2018 als Partner des Städtischen Verkehrsbetriebs Esslingen (SVE) acht normale Linien und zwei Nachtlinien bedient, an den Tarifvertrag? Oder hat sich das Calwer Busunternehmen bei der europaweiten Ausschreibung des Esslinger Streckennetzes dadurch einen Vorteil verschafft, dass es, anders als es der Vertrag mit der Stadt Esslingen zwingend vorschreibt, in einigen zentralen Punkten von dem Tarifvertrag des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen abweicht?

 

Das zumindest behauptet einer der damaligen Mitkonkurrenten um das Linienbündel. In einem Schreiben an den Esslinger Oberbürgermeister Jürgen Zieger erhebt Ralf Steinmetz, der Geschäftsführer des Esslinger Busunternehmens Fischle & Schlienz, das bis Mitte 2018 Partner des SVE war, schwere Vorwürfe gegen Rexer. Fischle & Schlienz lägen mehrere Arbeitsverträge von Beschäftigten der Firma Rexer vor, die auf den Esslinger Linien zum Einsatz kommen oder kamen.

„Viele Regelungen des Tarifvertrags werden nicht erfüllt“

Schon bei einer ersten Inaugenscheinnahme der Verträge sei klar gewesen, dass Rexer den laut Wettbewerbsausschreibung zwingend einzuhaltenden Tarifvertrag „in vielen Bereichen nicht erfülle“. Deshalb habe Fischle & Schlienz den Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jan Weller, die Verträge zur Überprüfung vorgelegt. Dessen Ergebnis fasst Ralf Steinmetz so zusammen: „Die Firma Rexer hat ihren Beschäftigten möglicherweise zwar den tariflichen Ecklohn vergütet, aber viele Regelungen des Tarifvertrags mit diesen Verträgen nicht erfüllt.“

Jan Weller formuliert es so: „In dem Vertrag gibt es etliche Abweichungen nach unten.“ Die Rexer-Mitarbeiter seien deshalb „nicht zwingend“ schlechter gestellt als ihre Kollegen bei anderen Unternehmen, „aber die Möglichkeit, die ein Arbeitgeber hat, mit diesem Vertrag weniger zu bezahlen, sind größer.“

Konkrete Nachteile hat er in seinem elfseitigen Gutachten gleich in mehreren Punkten festgestellt. So schreibe der Tarifvertrag unter anderem vor, dass Überstunden ab der 169. Monatsstunde mit 25 Prozent Aufschlag honoriert werden müssen. Diese Regelung umgehe Rexer ebenso wie die tariflich vereinbarte Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld. Zwar seien auch in Rexer-Verträgen die Möglichkeit von Sondergratifikationen erwähnt. Allerdings seien diese als reine Freiwilligkeitsleistungen deklariert. Auch bei der Arbeitszeitkontoregelung, der Urlaubsregelung und den Kündigungsfristen für die Beschäftigten sieht Jan Weller teilweise deutliche Abweichungen vom Tarifvertrag.

„Wir sind der Auffassung, dass wir tarifkonform vergüten“

Diese Vorwürfe weist die Rexer-Sprecherin Alexandra Herr zurück: „Wir sind völlig überrascht, dass solche Anschuldigungen an uns herangetragen werden.“ Die Firma Rexer könne nicht nachvollziehen, „wie es Mitbewerbern von uns möglich ist, solche Behauptungen in den Raum zu stellen“. Alexandra Herr: „Wir sind der Auffassung, dass wir tarifkonform vergüten und weisen die Anschuldigungen zurück.“ In der Kürze der Zeit sei es nicht möglich, die einzelnen Punkte rechtssicher durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Das werde zwei bis drei Tage in Anspruch nehmen.

Auch die Stadt Esslingen zeigt sich überrascht über die Vorwürfe von Fischle & Schlienz. Der für den öffentlichen Personennahverkehr zuständige Finanzbürgermeister Ingo Rust kündigt an, man werde „selbstverständlich den Vorwürfen nachgehen und die Firma Rexer zu einer Stellungnahme auffordern. Zunächst gilt aber erst einmal die Unschuldsvermutung“, betont er. Rexer habe sich wie alle anderen Mitbewerber im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens verpflichtet, „zwingend den Tarifvertrag des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) einzuhalten“.

Eine Kontrolle dieser Vorgabe von Seiten der Stadtverwaltung Esslingen, das räumt Ingo Rust offen ein, habe es im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens nicht gegeben. „Wir müssen uns darauf verlassen können, dass unsere Partner uns die Wahrheit sagen. Schließlich ist der Tarifvertrag bindender Bestandteil unseres Abkommens mit unserem Partner. Außerdem können wir ja nicht jeden einzelnen Vertrag, den der Partner mit seinen Busfahrern abschließt, überprüfen.“

Rexer soll zu den Vorwürfen Stellung nehmen

Bei der nun anstehenden Untersuchung müsse es darum gehen, ob die Anschuldigungen von Fischle gerechtfertigt und die Einschätzung des Fachanwalts zum Tarifvertrag korrekt seien. Man werde die Firma Rexer auffordern, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Sollte tatsächlich ein Verstoß gegen das Tariftreuegesetz vorliegen, müsse es Sanktionen geben. Ingo Rust macht deutlich: „Wir arbeiten nicht mit Unternehmen zusammen, die sich nicht an den Tarifvertrag halten.“

Allerdings weist er auch Anschuldigungen von Fischle & Schlienz an die Stadt Esslingen zurück. Anders, als das Ralf Steinmetz schreibe, habe es von Seiten der Stadt nie den Vorwurf an das Esslinger Busunternehmen gegeben, es würde mit zweifelhaften Praktiken Personal von Rexer abwerben. Vielmehr habe es im Dezember einen Brief der Stadt an alle Esslinger Busunternehmen gegeben, in dem die Stadt den Wunsch geäußerte habe, die Unternehmen mögen wieder zu einem gedeihlichen Miteinander zurückzukehren.

Derweil legt Steinmetz nach: Bis zum 15. März möchte er von der Stadt Antworten darauf, warum sie Vorgaben an soziale Standards mache, sich vorbehalte, diese zu überprüfen, es dann aber nicht tue, obwohl es inzwischen mehrfach Hinweise auf Defizite im Personalbereich der Firma Rexer gegeben habe. Steinmetz: „Wer übernimmt die politische Verantwortung für diese eklatante Misere?“