Wie bewerten Sie die Vorgehensweise von Daimler, den Umfang und die Häufigkeit des Abgleichs der Stammdaten?
Der Betriebsrat von Daimler hat eine Vereinbarung abgeschlossen, die mehr Kontrolle und etwas Schutz für die Beschäftigten sichern soll. Das ist gut. Allerdings sind bei solchen Massenscreenings Fehler unvermeidbar und wenn einer vorkommt, wird der Betriebsrat noch erheblich mehr durchsetzen müssen, damit der Betroffene nicht an den schlimmen Folgen erstickt, denn sein Konto wird sofort eingefroren, der Rufmord im Betrieb und zuhause folgt. Er braucht Hilfe, um seinen Namen von den Listen streichen zu lassen. Das ist kompliziert und teuer. Er darf auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.
Sie haben selbst in einer Reihe von Unternehmen beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum Datenabgleich mitgewirkt. Daimler bezeichnet die eigene Betriebsvereinbarung als fair, transparent und einheitlich. Sehen Sie das auch so?
Der Betriebsrat konnte einiges durchsetzen. Das ist gut. Es fehlt aber einiges, wie etwa die gleichberechtigte Kontrolle der Überwachungsverfahren durch den Betriebsrat und die volle Risikoübernahme bei Fehlermeldungen durch das Unternehmen. Es ist auch nicht klar, wer Bewerbern hilft, bei deren Namen eine falsche Meldung auftaucht. Die werden nicht eingestellt, aber wer garantiert eigentlich, dass die nicht lebenslang auf einer schwarzen Liste stehen und nicht wissen, warum?
Soll sich der Betriebsrat überhaupt um das Thema kümmern, wenn er riskiert, der Beihilfe zur Schnüffelei bezichtigt zu werden?
Der Betriebsrat hat die gesetzliche Aufgabe, die Anwendung von Gesetz und Recht mit zu sichern. Er ist auch Schutzmacht der Beschäftigten im Betrieb. Deshalb geht ihn diese Frage unmittelbar an. Er muss sich kümmern. Am besten wäre allerdings, er hätte eine Unternehmensleitung, die mutig solche Screenings ablehnt.
In juristischen Aufsätzen wird moniert, der Datenabgleich sei ein stumpfes Schwert, weil arabische Namen ganz unterschiedlich transkribiert werden und Terroristen sich beim Namensabgleich leicht, etwa durch absichtliche Buchstabendreher, verstecken können. Teilen Sie diese Bedenken?
Das mag so sein. Es ist auch nicht klar, wie zutreffend der Verdacht ist, der ausreicht, um einen Namen auf solche Listen zu setzen. Da hat es in der Vergangenheit schon erhebliche Fehler gegeben.