Kritik an überlangen Bearbeitungszeiten Im Stuttgarter Baurechtsamt sind zu viele Stellen nicht besetzt

Aktenstapel im Baurechtsamt, als einst der Paternoster streikte Foto: Factum//Simon Granville

Kontrolleure können wegen fehlender Büros nicht eingestellt werden. Das ist nur eines der Probleme der Behörde, die seit Jahren mit Kritik leben muss.

Stuttgart - Seit vielen Jahren steht das Stuttgarter Baurechtsamt wegen der schleppenden Bearbeitung von Anträgen in der Kritik. Teilnehmer des Bündnisses für Wohnen haben OB Frank Nopper (CDU) nun aufgefordert, für die Beschleunigung bei der Auftragsbearbeitung zu sorgen. Der Fraktionschef der CDU, Alexander Kotz, behauptete kürzlich, in der Behörde geschehe „mehrmals täglich Rechtsbruch“, weil gesetzliche Fristen nicht eingehalten würden. Das Thema hat er seit 2012 auf der Tagesordnung. Nach Investitionen in die Technik (Aktenpaternoster), die Optimierung interner Prozesse und einer Aufstockung des Personals wurde 2015 ein Stück weit Entwarnung gegeben. Die Bearbeitungszeit für vollständig eingereichte Unterlagen betrug 2015 noch 62 Tage; ein Jahr zuvor waren es noch 71 Tage.

 

Personalengpässe führt zu längeren Bearbeitungszeiten

Sechs Jahre später liegt sie allerdings wieder bei 73,9 Tagen – und das sind immerhin zwei Wochen weniger als 2020. Es gibt offenbar viel zu tun im Amt, ein Indikator sind die Gebühreneinnahmen, die sich am Bauvolumen bemessen. „Stand Oktober wurden im Jahr 2021 die zweithöchsten jemals erzielten Gebühreneinnahmen eingenommen und der Haushaltsansatz für das Gesamtjahr bereits erreicht“, heißt es auf Anfrage. Richtig sei aber auch, dass wegen Personalengpässen Bauanträge teilweise nicht innerhalb der dreimonatigen Bearbeitungsfrist bearbeitet werden könnten. Diese beginne allerdings erst beim „vollständigem Antragseingang“, hat der stellvertretende Amtsleiter Rainer Grund im Unterausschuss für Wohnen betont. Das Baurechtsamt sei auch nicht allein unterwegs: Man vertrete nur das Verfahren nach außen. Damit werde man für Verzögerungen verantwortlich gemacht, die andere Ämter zu verantworten hätten.

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Die Stadtverwaltung wolle zwar das Bauen erleichtern und beschleunigen, es seien aber Vorschriften geschaffen oder verschärft worden, die man nun zusätzlich prüfen müsse, wie etwa das Bauen in der Nähe von Störfallbetrieben, das Gebäudeelektromobilitätsgesetz, das Klimaschutzgesetz mit der Fotovoltaikpflicht, ein Abfallverwertungskonzept, das neue Bodenschutzkonzept sowie artenschutzrechtliche Abklärungen. Vor allem bei Lärm- und Artenschutz würden Gutachten verlangt.

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Überlange Bearbeitungszeiten lägen auch darin begründet, „dass Bauanträge nicht entsprechend der entgegenstehenden Rechtslage abgewiesen werden, sondern dem Bauherrn die Gelegenheit zur Änderung seines Bauantrags gegeben wird“. Manche glaubten, die Bearbeitungsdauer beginne mit dem Vorgespräch oder dem Einreichen des Bauantrags. Dabei dauere es oft Monate, bis dieser für den Ämterumlauf bereit sei.

Jede vierte Stelle ist nicht besetzt

Bei der Antragsbearbeitung sind 25 Prozent der Stellen nicht besetzt. Da das Bauvolumen komplexer werde, führe dies zu einer längeren Bearbeitungsdauer. Es sei auch schwer, Mitarbeiter zu finden. Oft müssten die Stellen mehrfach ausgeschrieben werden. Aktuell seien 25 Stellen nicht besetzt, davon acht wegen langfristiger Ausfälle. Hauptursache für die zu langen Verfahrenslaufzeiten sei die Situation bei den Bauverständigen (acht von 26 Stellen offen) und den Baurechtssachbearbeitern (fünf von 18). Die für die Verfolgung von Zweckentfremdung sowie illegaler Bauten im Außenbereich geschaffenen Stellen wurden wegen fehlender Räume nicht ausgeschrieben. Da man nun im Nachbargebäude fündig geworden sei, könnten die Stellen besetzt werden.

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