Kritik von Zahnpflege-Experten Warum die professionelle Zahnreinigung umstritten ist

Professionelle Zahnreinigung ist eine Selbstzahlerleistung. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Das Beste aus dem StZ-Plus-Archiv: Angeblich soll die Professionelle Zahnreinigung dazu beitragen, Zähne und Zahnfleisch länger gesund zu halten. Doch selbst Zahnärzte streiten über den Nutzen der teuren Selbstzahlerleistung, die Patienten oft regelrecht aufgedrängt wird.

Stuttgart - Peter Eickholz, Chef der Poliklinik für Parodontologie an der Universität Frankfurt und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie, gehört zu jenen Experten, die die professionelle Zahnreinigung (PZR) für durchaus verzichtbar halten. „Ein entscheidender Faktor für Karies- und Parodontitisprophylaxe ist eine effektive individuelle häusliche Mundhygiene. Entfernt ein Patient den überwiegenden Anteil der kontinuierlich neu auf den Zähnen entstehenden bakteriellen Beläge regelmäßig zweimal am Tag durch Zähneputzen, ist das Risiko für Karies und Parodontitis sehr niedrig“, sagte er unserer Zeitung.

 

Eickholz rät Patienten dazu, sich vom zahnärztlichen Team zeigen zu lassen, wie effektive Mundhygiene geht. Mundhygieneinstruktion (MHI) heißt das offiziell. Die MHI ist ebenfalls eine Selbstzahlerleistung und kaum günstiger als die PZR, die meist zwischen 80 und 120 Euro kostet. Sie hat aber den Vorteil, dass man sie im Idealfall nur einmal braucht. Anders als die PZR, die von vielen Zahnärzten bis zu viermal im Jahr als unverzichtbar empfohlen wird.

Nach der MHI könne der Patient die weichen Beläge selbst effektiv entfernen, nur die harten Beläge (Zahnstein) müssten professionell entfernt werden, sagt Eickholz. Einmal im Jahr bezahlt das die Krankenkasse. „Eine PZR nach der MHI erleichtert das Ganze, weil es einfacher ist, saubere Zahnflächen durch individuelle Mundhygiene sauber zu halten als die über Wochen und Monate entstandenen Beläge selbst zu entfernen. Unbedingt notwendig ist das beim parodontal Gesunden aber nicht“, erklärt Eickholz. Er fügt einen entscheidenden Satz hinzu: „Es konnte gezeigt werden, dass PZR zusätzlich zu MHI die Effektivität der Mundhygiene bei jungen parodontal gesunden Erwachsenen nicht erhöht.“ Mit anderen Worten: Wer keine Probleme mit dem Zahnfleisch hat, kann sich die PZR sparen.

Landeszahnärztepräsident lässt auf die PZR nichts kommen

Ganz anders hört sich das bei Wolfgang Esser, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), an. „Die PZR ist eine wissenschaftlich anerkannte, hochwirksame Präventionsleistung“, schreibt er auf der KZBV-Webseite. Esser kritisiert als „sachlich falsch“, dass die Krankenkassen die PZR als sogenannte Igel-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) einstufen, für die die Versicherten selbst zahlen müssen. Er fährt schweres Geschütz auf. In Deutschland leide etwa die Hälfte aller Erwachsenen an parodontalen Erkrankungen. „Die zahnmedizinische Notwendigkeit der PZR sollte von Seiten der Kassen daher positiv herausgestellt statt immer wieder in Frage gestellt zu werden“, so Esser. Auch Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, lässt auf die PZR nichts kommen. Sie wirke nachweislich „sowohl karies- als auch parodontalprophylaktisch und gleicht Defizite in der häuslichen Mundpflege individuell aus“.

Wie viele Zahnärzte ärgert sich KZBV-Chef Esser darüber, dass die Kassen-Webseite Igel-Monitor den Nutzen der PZR für Patienten mangels einschlägiger Studien als „unklar“ bewertet. Kein Wort verliert er dazu, dass effektiv putzende Patienten ohne Zahnfleischprobleme nach Überzeugung von Fachkollegen wie Peter Eickholz medizinisch nicht von ihr profitieren. Die meisten Patienten dürften nicht wissen, dass die PZR im Zahnärztelager durchaus kontrovers diskutiert wird. Sonst würde sich der eine oder andere womöglich gegen die Leistung entscheiden, wenn der Zahnarzt sie anbietet. Verbraucherschützer berichten, dass dabei regelmäßig Druck ausgeübt wird. Mal mehr, mal weniger subtil.

„Wir erhalten die Rückmeldung von Verbrauchern, dass Zahnärzte die Leistung in manch einem Fall regelrecht aufdrängen und dabei auch Druck ausüben“, sagt Peter Grieble, Abteilungsleiter Versicherungen/Pflege/Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Patienten hätten den Eindruck, dass die Zahnärzte nicht unbedingt aus wissenschaftlicher Überzeugung handeln, sondern in erster Linie verkaufen wollen. Schon allein das Ansprechen des Themas PZR werfe aus Sicht der Verbraucher die unangenehme Frage auf, was eigentlich passiert, wenn man sich gegen das Angebot entscheidet. „Falle ich in Ungnade, ist der Zahnarzt dann weniger engagiert bei mir?“ Solche Fragen stellten sich die Leute, so Grieble. Nach seinen Angaben kommt es sogar vor, dass Zahnärzte mit Sanktionen drohen und die Weiterführung der Behandlung in Frage stellen. Schon der Hinweis, dass die PZR günstig sei für die weitere Behandlung, sei nicht akzeptabel.

Mancher Zahnarzt stellt sogar die Weiterbehandlung in Frage

Ute Maier, Chefin der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Land, rät Patienten, die sich unter Druck gesetzt fühlen, den Zahnarzt darauf anzusprechen. Wenn das keine Lösung bringe, sollten Patienten auch einen Arztwechsel erwägen. Ärzte hätten allerdings ebenfalls die Möglichkeit, sich von einem Patienten zu trennen, „wenn dieser medizinisch empfehlenswerte beziehungsweise notwendige Behandlungsmaßnahmen ablehnt, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen vorgesehen sind“.

Parodontologe Eickholz bemängelt an der PZR ganz grundsätzlich, „dass häufig für relativ wenig Geld schnell über die Zähne poliert wird, ohne dass den Patienten erklärt wird, was und warum sie zuhause putzen sollen“. Sie sollten deshalb unbedingt darauf bestehen, die Zähne anfärben zu lassen, um so bakterielle Beläge sichtbar zu machen. Ein anschließendes gezieltes Putztraining, bei dem die Beläge entfernt werden, sei die beste Vorsorgemaßnahme, die es gebe.

Für Patienten, die alles richtig machen wollen, hat Eickholz noch einen Tipp. Die Krankenkassen bezahlen alle zwei Jahre eine Früherkennungsuntersuchung auf Parodontitis. Auch darauf könne man den Zahnarzt ansprechen. Für den Fall etwa, dass dieser das Erkrankungsrisiko als Argument für eine PZR nenne.

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