Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können bei der Steuer in manchen Fällen mit Gewinnen verrechnet werden. Wie das geht, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wer am Kryptomarkt teilnimmt, weiß um die teils heftigen Schwankungen der Kurse Bescheid. Von einem auf den anderen Tag können große Summen durch Kursverwerfungen auf bescheidene Beträge zusammenschrumpfen. Die entstandenen Verluste können jedoch in manchen Fällen mit Gewinnen verrechnet werden.

 

Wann sind Kryptoverluste für die Steuer relevant?

Grundsätzlich sind sowohl Gewinne als auch Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen laut Bundesfinanzministerium nur steuerbar, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt. Hat man die Coins und Tokens mehr als ein Jahr gehalten, fallen auf Gewinne keine Steuern an und Verluste können nicht mehr mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Soll heißen: Nach mehr als einem Jahr Haltedauern muss man die Verluste verschmerzen.

Wichtig zu wissen: Verluste können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese innerhalb der besagten Jahresfrist realisiert werden. Wertverluste durch Kursschwankungen stellen noch keinen steuerlich relevanten Verlust dar. Verluste zu realisieren bedeutet, die Kryptowährungen zu verkaufen oder gegen andere Kryptowährungen, Waren oder Dienstleistungen einzutauschen.

Merke: Verluste bei Kryptowährung sind nur steuerlich relevant, wenn diese innerhalb von einem Jahr nach deren Erwerb realisiert werden.

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Verluste können nur mit PVG verrechnet werden

Zunächst sollte man wissen, dass Verluste, die durch Kryptowährungen entstanden sind, nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (PVG) nach § 23 EstG verrechnet werden können. Darunter fallen neben Kryptowährungen zum Beispiel auch Immobilien, Edelmetalle, Schmuck oder Kunstwerke. Soll heißen: Sind in dem Jahr, in dem die Kryptoverluste entstanden sind, keine weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt worden, müssen die Verluste entweder zurückgetragen (Verlustrücktrag) oder vorgetragen (Verlustvortrag) werden. Der Verlustrücktrag kann nur für das vorausgegangene Jahr geltend gemacht werden, falls dort Gewinne aus PVG erzielt worden sind. Verlustvorträge können unbeschränkt in die nächsten Jahre übernommen werden, bis wieder verrechenbare Gewinne anfallen.

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Wo trägt man die Verluste in der Steuererklärung ein?

Kryptowährungen werden als „andere Wirtschaftsgüter“ betrachtet und müssen in der Steuererklärung in der Anlage SO in Zeile 42 eingetragen werden. Dort können sowohl die Gewinne als auch die Verluste angegeben werden. Einen Verlustrücktrag oder Verlustvortrag beantragen Sie über die Anlage „Sonstiges“ in den Zeilen 7 und 8. Die aktuellen Steuerformulare finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Steuerprogramme wie WISO Steuer (Auf Amazon kaufen / ANZEIGE) erleichtern durch ihre einfache Benutzeroberfläche die Versteuerung von Kryptowährungen.

Wie berechnet man Verluste bei Kryptowährungen?

Gewinne und Verluste bei Kryptowährungen werden mit der folgenden Formel berechnet: Veräußerungserlös (VE) abzüglich der Anschaffungs- (AK) und der Werbungskosten (WK). Als Werbungskosten gelten Transaktionsgebühren und Gas Fees bei Kryptowährungen.

Beispiel für Verlustrechnung mit Bitcoin:

5000 € (VE) – 10.000 € (AK) – 100 € (WK) = -5100 €

Als Verlust könnten in der Steuererklärung also 5100 € angegeben werden.