In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wo Sie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen als Privatanleger in der Steuererklärung eintragen müssen.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen sollten dem Finanzamt keinesfalls verschwiegen werden. Denn die Erlöse sind in Deutschland steuerpflichtig. Zwar ist die Besteuerung von Kryptowährungen noch nicht abschließend vom Bundesfinanzministerium geregelt, doch die Handhabe orientiert sich bisweilen an anderen Veräußerungsgeschäften. Im Moment werden Coins und Tokens im Hinblick auf Privatanleger als sogenannte „andere Wirtschaftsgüter“ vom Finanzamt eingestuft. Das heißt, sie werden steuerlich gleich behandelt wie etwa Gold oder Kunstwerke. Somit werden sie auch in dieselbe Zeile in der Steuererklärung eingetragen.

 

Kryptowährungen in der Steuererklärung eintragen

Der Gewinn oder Verlust beim Handel mit Kryptowährungen wird in der Steuererklärung in der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“ eingetragen. In Zeile 42 unter „Andere Wirtschaftsgüter“ können die relevanten Informationen für die Gewinne oder Verluste mit Kryptowährungen eingetragen werden.

Kryptowährungen in Steuererklärung: Ausfüllhilfe


Quelle: Bundesfinanzministerium

Zeile 42: Hier ist der Name der Kryptowährung einzutragen, also zum Beispiel Bitcoin.

Zeile 43: Hier muss das Kauf- und Veräußerungsdatum eingetragen werden. Werden Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach Kauf wieder veräußert, ist der Verkauf steuerpflichtig. Erst nach einem Jahr Haltefrist fällt für Privatanleger keine Steuer an. Zu den Ausnahmen lesen Sie auch unseren Artikel: „Kryptogewinne richtig versteuern

Zeile 44: Hier wird der Verkaufspreis eingetragen.

Zeile 45: Die Anschaffungskosten sind gleich dem einstigen Kaufpreis.

Zeile 46: Unter Werbungskosten können zum Beispiel Transaktionsgebühren auf Börsen eingetragen werden.

Zeile 47: Hier Gewinn oder Verlust angeben.

Zeile 48: In 114 wird noch einmal der eigene Gewinn oder Verlust eingetragen. Die Zeile 115 ist für den Ehepartner oder eine andere Person.

Zeile 49: Hier müssen bei 116 Gewinne und Verluste aus anderen Veräußerungsgeschäften eingetragen werden. Also zum Beispiel Erträge aus Kunst-, Gold- oder Münzverkäufen. Die Zeile 117 ist für den Ehepartner oder eine andere Person.

Im Zweifelsfall Hilfe holen

Die Besteuerung von Kryptowährungen kann mitunter sehr undurchsichtig für Laien sein. Beim Erstellen der Steuererklärung kann ein Steuerprogramm wie „WISO Steuer“ (ANZEIGE) die Arbeit erleichtern. Will man selbst tiefer in die Materie einsteigen, können Ratgeber in Buchform einen guten Einstieg bieten (Grundlagen der Kryptobesteuerung auf Amazon kaufen / ANZEIGE). Bei Anwendungsfällen, die über den gelegentlichen Kauf und Verkauf von einigen wenigen Kryptowährungen hinausgehen, kann es jedoch Sinn machen, einen Steuerberater heranzuziehen. Schon allein, um eine Gewerblichkeit auszuschließen oder dem Finanzamt gewisse Einnahmen nicht versehentlich zu verschweigen.