Der Fall Alno zeigt, dass für börsennotierte Unternehmen eine strengere Aufsicht erforderlich ist, kommentiert StZ-Autor Michael Heller.

Stuttgart - Nicht jedermann hat verstanden, dass es Insolvenzverwalter Martin Hörmann im vergangenen Jahr nicht gelungen ist, einen Käufer für den Küchenmöbelhersteller Alno zu finden. Denn das Unternehmen kriselt zwar seit vielen Jahren vor sich hin, aber die Marke hat immer noch einen glänzenden Ruf. Hätte sich daraus nicht etwas machen lassen müssen, zumal auf einem tendenziell wachsenden Markt? Doch, gewiss. Und solche Überlegungen hat offenbar auch der Finanzinvestor Riverrock angestellt, der im Dezember sehr schnell einen Vertrag zur Übernahme der wesentlichen Vermögenswerte abschloss. Denn die wirkliche Altlast, die womöglich zuvor auch andere Interessenten abgeschreckt hat, ist der alte rechtliche Mantel, also die insolvente Alno AG.

 

Formal mag alles in Ordnung gewesen sein

Kein verantwortlicher Investor konnte die unüberschaubaren rechtlichen Risiken eingehen, die mit einem Einstieg verbunden gewesen wären. Immer klarer zeigt sich mittlerweile, dass Alno in den gut 20 Jahren seit dem Börsengang zum Spielball seiner Stakeholder geworden ist. Alle haben sie profitiert von Alno, Lieferanten ebenso wie Kunden, Manager und Großaktionäre. Dass dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist, darf bezweifelt werden, auch wenn formal alles in Ordnung gewesen sein mag. Offenbar sind in dem früheren Familienbetrieb nie Strukturen aufgebaut worden, die an der Börse eigentlich selbstverständlich sein sollten, vor allem die Trennung der Leitungs- von einer unabhängigen Kontrollebene.

Mitarbeiter und Kleinaktionäre sind die Verlierer

Bei so vielen Profiteuren gibt es natürlich auch Verlierer. Das sind die Mitarbeiter, die durch Riverrock zwar die Möglichkeit haben, ihren Job doch noch zu retten, aber dabei finanzielle Einbußen erleiden. Wer Aktien von Alno oder eine der beiden hoch verzinslichen Anleihen in größerem Stil gekauft hat, steht womöglich vor einem Scherbenhaufen. Gewiss ist unternehmerische Freiheit hoch einzuschätzen und nicht jede Missbrauchsmöglichkeit ruft nach Regulierung. Aber dass die Gruppen, die am Missmanagement eines Unternehmens gar nicht beteiligt sind, am stärksten darunter leiden, kann niemanden zufrieden stellen. An der Börse müssen die Strukturen Mindestanforderungen genügen.