In unserer heutigen, digitalen Zeit fragt man sich häufiger: Reicht eine Kündigung meiner Verträge per Mail aus? Wir klären, worauf es beim Arbeitsvertrag, Mietvertrag sowie bei Versicherungen und Fitnessstudios ankommt.

Katrin Jokic

Ob eine Kündigung per E-Mail möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Vertragstyps und den dazu geltenden spezifischen gesetzlichen Regelungen.

 

Generell gilt: Wie ein Vertrag gekündigt werden kann, ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen, in AGB oder Satzungen festgehalten. Wenn dort die Kündigung per Textform verlangt wird, dann ist die Kündigung per Mail möglich, denn darunter fallen auch einfache E-Mails ohne Unterschrift.

Wird die Schriftform verlangt, ist die Kündigung per Brief mit persönlicher Unterschrift erforderlich und eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Theoretisch ist es möglich, auch per Mail zu kündigen, wenn die Schriftform verlangt wird, allerdings ist dann eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) Pflicht. Um diese Art der Signatur zu verwenden, benötigen sowohl der Verfasser als auch der Empfänger der E-Mail einen Signaturschlüssel, ein entsprechendes Kartenlesegerät und eine PIN. Meistens kommen diese QES bei Notaren, Anwälten oder großen Unternehmen zum Einsatz – nicht bei Privatleuten. Daher ist eine Anwendung in der Praxis eher unwahrscheinlich und Sie sollten doch eher einen einfachen Brief aufsetzen.

Arbeitsvertrag per Mail kündigen: Geht das?

In Deutschland kann man einen Arbeitsvertrag nicht per E-Mail kündigen. Das liegt daran, dass das Gesetz (§ 623 BGB) vorschreibt, dass eine Kündigung eines Arbeitsvertrags schriftlich erfolgen muss. Schriftlich bedeutet hier, dass die Kündigung auf Papier ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben sein muss, denn das Gesetz sagt ganz klar: „die elektronische Form ist ausgeschlossen“.

Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass die Kündigung eindeutig und nachvollziehbar ist. Eine E-Mail könnte theoretisch von jedem geschrieben werden, der Zugriff auf Ihr E-Mail-Postfach hat oder sich kurzerhand ein neues, authentisch klingendes Postfach anlegt. Eine unterschriebene Papierform ist schwerer zu fälschen und bietet mehr Sicherheit und Klarheit für beide Seiten.

Einen Arbeitsvertrag per Mail zu kündigen ist in Deutschland also nicht möglich.

Mietvertrag per Mail kündigen – Ist das möglich?

In Deutschland ist es nicht möglich, einen Mietvertrag per E-Mail zu kündigen. Das Gesetz (§ 568 BGB) besagt: „Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.“

Wie oben bereits beschrieben, wäre die Kündigung zwar mit einer QES per Mail möglich, in der Praxis ist dies für die allermeisten Menschen aber nicht der Fall. Daher heißt es auch bei der Wohnungskündigung: Brief aufsetzen, ausdrucken, unterschreiben und verschicken oder persönlich abgeben.

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Versicherung per Mail kündigen

Prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen bzw. in den AGB des Versicherers, ob Sie die Versicherung per Mail (Textform) kündigen könnten.

Falls ja, sollten Sie sicherstellen, dass die Mail folgende Punkte enthält:

  • Vollständiger Name
  • Adresse
  • Versicherungsnummer
  • Gewünschtes Kündigungsdatum (ggf. „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“)
  • Klare Kündigungserklärung

Allerdings: Bei einer E-Mail können Sie nicht sicher sein, dass die Kündigung tatsächlich bei der Versicherung angekommen ist. Erhalten Sie keine Kündigungsbestätigung, müssen Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie die Kündigung abgeschickt haben – und das ist oftmals schwierig, da gespeicherte oder ausgedruckte Mails oftmals nicht als Nachweis genügen. Deswegen ist es wichtig, eine elektronische Eingangsbestätigung anzufordern oder die Kündigung zusätzlich per Einschreiben zu senden, um einen Nachweis zu haben.

Verträge online kündigen

Seit dem 1. Juli 2022 können Sie viele Verträge einfach online über einen Kündigungsbutton beenden. Unternehmen müssen diese Möglichkeit für sogenannte Dauerschuldverhältnisse (bspw. Abos oder Leasingverträge) anbieten, wenn diese auch online abgeschlossen werden können. Dabei ist es egal, ob Ihr spezifischer Vertrag online geschlossen wurde – es reicht, wenn das Unternehmen diese Option generell anbietet.

Der Kündigungsbutton muss ständig verfügbar und leicht zugänglich sein, ohne vorherige Registrierung. Meist finden Sie den entsprechenden Link ganz unten auf der Webseite. Wenn Sie keinen Kündigungszeitpunkt angeben, gilt die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sobald Sie die Bestätigungsschaltfläche anklicken, gilt die Kündigung als dem Unternehmen zugegangen, und Sie erhalten im Regelfall eine automatische Eingangsbestätigung.

Es gibt allerdings Verträge, die Sie weiterhin nicht per E-Mail kündigen können, wie notariell beurkundete Verträge (z.B. Grundstückskauf oder Eheverträge), Mietverträge und Arbeitsverträge. Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind Verträge, die gesetzlich eine strengere Form als die Textform für die Kündigung vorschreiben, sowie Verträge über Finanzdienstleistungen, einschließlich Versicherungen.