Der Bundestag hat den Kündigungsschutz für Spitzenbanker gelockert. Ausgerechnet Linke und Grüne wandten sich dagegen: Sie sehen in der Gesetzesänderung einen gefährlichen Präzedenzfall.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Der Einbruch in eine Bank sei harmlos im Vergleich zur Gründung einer Bank – so formulierte es einst Bertolt Brecht, einer der Säulenheiligen der deutschen Linken. Doch nun fordert ausgerechnet die Linksfraktion im Bundestag „Bestandsschutz“ für Banker. Sie protestierte vergeblich gegen eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Top-Verdiener aus der Finanzbranche, die am Donnerstag von der Parlamentsmehrheit abgesegnet wurde.

 

Hintergrund der Gesetzesänderung ist der Brexit, der viele Geldhäuser in London zur Verlagerung von Arbeitsplätzen auf den Kontinent zwingt. Der deutsche Kündigungsschutz gilt vielen angelsächsischen Managern als Standortnachteil. Die Ausnahmeregel für Spitzenbanker soll deren Chefs also die Ansiedlung oder Erweiterung von Geschäften in Frankfurt erleichtern. Auf diese Weise will die Bundesregierung dem wichtigsten deutschen Finanzplatz im Wettbewerb mit Paris, Dublin, Luxemburg und Amsterdam den Rücken stärken.

„Nachhaltige Schwächung von Schutzinteressen“

Banker, die ein Grundgehalt von über 241 000 Euro brutto beziehen – Boni nicht eingerechnet – werden nun arbeitsrechtlich leitenden Angestellten gleichgestellt. Das bedeutet, dass sie bei Zahlung einer Abfindung sehr viel leichter gekündigt werden können als andere Arbeitnehmer. Die Linke sieht darin „eine nachhaltige Schwächung der Schutzinteressen der betroffenen Beschäftigtengruppen“. Zudem könne die Neuregelung „Begehrlichkeiten für weitere Lockerungen des Kündigungsschutzes“ wecken, warnte die Fraktion in ihrem – gescheiterten – Änderungsantrag.

Für den politischen Gegner war das natürlich ein gefundenes Fressen: Die Linke habe offensichtlich für hochbezahlte Risikoträger „ihr Herz entdeckt“, spottete der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer in der Bundestagsdebatte. Immerhin wissen die Linken allerdings den Deutschen Gewerkschaftsbund hinter sich, der gegen die Gesetzesänderung verfassungsrechtliche Bedenken geltend machte. Die teilen übrigens auch die Grünen, die sich dem Änderungsantrag der Linken angeschlossen hatten – in der Parlamentsdebatte aber zu dem Thema schwiegen. Die Arbeitsrechte von Spitzenverdienern zu verteidigen, verhilft einem halt nicht unbedingt zu Wählerstimmen.