„Rein privat“ hat sich der künftige Stuttgarter Generalstaatsanwalt als Stuttgart-21-Befürworter geoutet. In der Aufsicht über die Staatsanwälte sieht er sich nicht befangen.
Stuttgart - Der designierte Stuttgarter Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen ist bekennender Befürworter des Bahnprojekts Stuttgart 21, sieht sich in der Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft dadurch aber nicht als befangen an. Brauneisen bestätigte auf StZ-Anfrage, dass er sich „im Vorfeld der Volksabstimmung“ in eine Online-Liste mit Befürwortern eingetragen habe. Diese ist über das baden-württembergische Online-Archiv abrufbar, das gemeinsam vom Landesarchiv und den beiden Landesbibliotheken betrieben wird.
Achim Brauneisen Foto: StZ
Sein Votum sei aber „rein privat“ ohne Berufsbezeichnung und unter Angabe seines privaten Wohnorts erfolgt, ließ der derzeitige Chef der Strafrechtsabteilung im Justizministerium mitteilen. Seine Dienstausübung bleibe davon „unberührt“, sagte eine Sprecherin des Ressorts von Rainer Stickelberger (SPD). Der Eintrag in die Unterstützerliste sei „seine einzige Aktivität in dieser Hinsicht“ gewesen. Als Abteilungsleiter obliegt Brauneisen unter anderem die mittelbare Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften im Land.
„Keine Rechtsfehler“ festgestellt
In diesem Zusammenhang sei er auch mit der Prüfung von Berichten der Staatsanwaltschaft zum Polizeieinsatz am „schwarzen Donnerstag“ im Schlossgarten befasst, hatte das Ministerium mitgeteilt. Dabei hätten sich „keine Rechtsfehler ergeben“, die Anlass für eine Weisung des Ministeriums gegeben hätten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart war wegen der Ermittlungen wiederholt in die Kritik geraten, weil diese als einseitig zu Lasten der Demonstranten angesehen wurden. Die Ministeriumssprecherin wies darauf hin, dass auch früh Verfahren wegen des Wasserwerfereinsatzes eingeleitet worden seien, diese sich aber „wegen ihrer Komplexität als zeitaufwendig erwiesen“ hätten. Zudem war moniert worden, dass der Chef der politischen Abteilung, Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler die Ermittlungen leitet, obwohl er den Polizeieinsatz bis spät in die Nacht begleitet hatte. Die Forderung von Grünen und von Anwälten der Verletzten, deswegen eine andere Staatsanwaltschaft zu beauftragen, hatte Stickelberger zurückgewiesen – wohl im Einvernehmen mit der Strafrechtsabteilung.
Mann von Richterin auf der gleichen Liste
Als Generalstaatsanwalt hätte Brauneisen die unmittelbare Dienstaufsicht über die Anklagebehörden in Württemberg, also auch über die Staatsanwaltschaft Stuttgart, bei der noch diverse Verfahren rund um Stuttgart 21 anhängig sind. Für den Posten ist der parteilose Jurist von Minister Stickelberger vorgeschlagen worden, der das Bahnprojekt entgegen der offiziellen SPD-Linie skeptisch sieht. Die vor allem bei den Grünen kritisch gesehene Personalie muss noch vom Kabinett abgesegnet werden; eine Entscheidung steht seit Wochen aus. Auf der gleichen Unterstützerliste wie Brauneisen steht der Stuttgarter Rechtsanwalt Marius B., der Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) nach dem Polizeieinsatz für seinen harten Kurs gelobt hatte. Als Absender hatte B. auch seine Ehefrau angegeben, die Richterin am Amtsgericht Stuttgart ist; sie will von dem Brief jedoch nichts gewusst haben. Die Richterin war wiederholt durch besonders harte Urteile gegen Demonstranten aufgefallen. Im Einklang mit Oberstaatsanwalt Häußler hatte sie auch gewaltlosen Widerstand wie das Anketten an Bäume oder das Einbetonieren eines Arms als Gewalt gewertet. Nachdem der Brief ihres Mannes an Mappus durch einen StZ-Bericht bekannt geworden war, wurden der Richterin wegen einer möglichen Befangenheit zahlreiche Verfahren zu Stuttgart 21 entzogen – unter anderem zwei Mammutverfahren gegen mehrere Dutzend Beschuldigte wegen Landfriedensbruchs bei der „Erstürmung“ des Grundwassermanagements.