Gemeinsam Kinder zu bekommen war der größte Wunsch von Melanie (35) und Katarina Weber (31) aus dem Rems-Murr-Kreis. Seit August letzten Jahres sind sie zwar Eltern eines Sohnes, doch der Weg dorthin war teuer und teilweise demütigend. Denn sie sind homosexuell – und somit den heterosexuellen Paaren in der Kinderwunschbehandlung nicht gleichgestellt. Zudem leben sie in einem Bundesland, das das Kinderkriegen abseits der Norm finanziell nicht unterstützt. Ihre richtigen Namen wollen beide Frauen nicht in der Zeitung lesen. Denn in ihrer Stadt, unter Kollegen oder sogar im Freundeskreis versteht nicht jeder ihre Situation.
„Wir sind aber nicht krank, nur homosexuell“
Seit 2019 sind die beiden verheiratet – eine Voraussetzung, um als gleichgeschlechtliches Frauenpaar in einer Kinderwunschklinik behandelt werden zu dürfen. Im Sommer 2020 beantragen sie die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse. Dort bekommen sie immer wieder die gleichen Worte zu hören: Eine Kostenbeteiligung sei nur möglich, wenn sie aufgrund einer Krankheit kinderlos seien – und wenn der Samen vom Mann und die Eizelle von der Frau stammt. „Wir sind aber nicht krank, nur homosexuell“, sagt die Melanie Weber, die Sohn Malon auf die Welt gebracht hat.
Da Melanie Weber in den ersten Versuchen nicht schwanger wird, zahlt das Paar insgesamt mehrere Tausend Euro für die künstliche Befruchtung und die Samenspende. Heterosexuelle Paare, die aufgrund einer Erkrankung kinderlos sind, hätten bis zu 75 Prozent der Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
In Baden-Württemberg gehen homosexuelle Paare leer aus
Dass die Krankenkasse für ein Frauenpaar zahlen würde, war ohnehin unwahrscheinlich. Denn verpflichtet ist sie dazu nicht. Würden die Webers allerdings in einem anderen Bundesland leben, hätten sie Unterstützung durch das Land selbst bekommen. In Berlin etwa sind weibliche Paare den heterosexuellen gleichgestellt, beide werden bei der Kinderwunschbehandlung finanziell unterstützt. 150 000 Euro wurden 2022 für lesbische Paare aus Landesmitteln bereitgestellt – trotz angespannter Haushaltslage. Auch in Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen und dem Saarland erhalten Frauenpaare finanzielle Förderung, wenn auch nicht immer in gleicher Höhe wie heterosexuelle Paare.
In Baden-Württemberg gehen Paare leer aus – und zwar nicht nur die homosexuellen, sondern auch die heterosexuellen Paare. Der Grund: Das Land nimmt nicht an einem Förderprogramm der Bundesregierung teil. In diesem Modell unterstützen Bund und Länder zu je gleichen Anteilen ungewollt kinderlose, verheiratete Paare, allerdings nur die heterosexuellen. Die Schlussfolgerung des zuständigen Landessozialministeriums: Weil man nicht an dem Programm teilnehme und heterosexuelle Paare nicht unterstütze, stelle „sich auch nicht die Frage nach der Gleichstellung von heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren“, heißt es aus der Pressestelle.
Mehraufwand für queere Menschen ist Normalität
Für die Webers ist die Handhabung in Baden-Württemberg unverständlich: „Alle schreiben sich Gleichberechtigung auf die Fahne, in der Realität erfahren wir diese aber nicht“, sagt Melanie Weber. Auch der Böblinger Landtagsabgeordnete Florian Wahl (SPD) ist mehr als unzufrieden über die Situation in Baden-Württemberg. „Dass das Land trotz eines Haushaltsüberschusses von mehr als sechs Milliarden Euro im Jahr 2022 nicht bereit ist, Geld in die Hand zu nehmen, um Paare bei der Kinderwunschtherapie zu unterstützen, enttäuscht mich. Es fehlt eindeutig an politischem Willen.“
Nicht nur den Webers geht es so. In die Beratung von Rebecca Rottler kommen viele Paare, die Ansprechpartner suchen oder sich über ihre Rechte informieren wollen. Rottler arbeitet bei Berta, einer Anlaufstelle für Regenbogenfamilien vom Lesben- und Schwulenverband in Stuttgart. „Viele Dinge, die für heterosexuelle Menschen selbstverständlich sind, sind für queere Menschen mit Mehraufwand verbunden“, sagt Rottler.
Abweisung auch beim Finanzamt
Die Webers etwa versuchten nach der Kinderwunschbehandlung, die Kosten von der Einkommensteuer abzusetzen – wie jedes andere Paar, das einen Eigenanteil bei einer künstlichen Befruchtung zahlen musste. Doch auch beim Finanzamt reagiert man mit einer Absage: Die Kosten der künstlichen Befruchtungen können nicht als „außergewöhnliche Belastung“ berücksichtigt werden, da bei den Webers keine Erkrankung bestehe, heißt es im Steuerbescheid.
Melanie Weber argumentiert, dass sie und ihre Frau ohne künstliche Befruchtung nicht in der Lage seien, ein Kind zu bekommen, und bittet um eine erneute Prüfung, die erfolglos bleibt. „Die Entscheidung finden wir unangemessen, sie entspricht nicht der allgemeinen Auffassung der Gleichberechtigung in Deutschland“, sagt Melanie Weber.
Dazu kommt: Acht Monate nach der Geburt ihres Sohnes gilt Melanie Weber noch immer als alleinerziehend – rechtlich gesehen ist nur sie die Mutter, ihre Frau Katarina muss die Elternschaft beantragen. Bei lesbischen Paaren ist das nur über die Stiefkindadoption möglich, die bis zu eineinhalb Jahren dauern kann. Erst ein halbes Jahr nach Malons Geburt durften die Webers einen Adoptionsantrag beim Familiengericht stellen, nun muss Katarina Weber einen Aufsatz über ihre Bindung zu Malon schreiben und erklären, warum sie ihn adoptieren möchte.
Bund will Teile der Behandlungskosten übernehmen
Im politischen Berlin will man derweil prüfen, ob die künstliche Befruchtung unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand, Geschlecht und sexueller Identität gefördert werden kann, so steht es im Koalitionsvertrag. Eine Kommission beschäftigt sich laut dem Gesundheitsministerium bereits mit möglichen Gesetzesänderungen. Zunächst müsse aber das Abstammungsrecht geändert werden – eine nach Auffassung der Koalition zwingende Voraussetzung, um die Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren rechtssicher zu gestalten. Einigung scheint es zu geben: Laut einer Sprecherin des Bundesfamilienministeriums soll der Bund künftig 25 Prozent der Behandlungskosten übernehmen, unabhängig davon, ob sich das Land ebenfalls beteiligt. Das gelte auch für lesbische Paare.
Der Wille, die Familie zu vergrößern, ist bei Katarina und Melanie Weber trotz der Hürden und Kosten geblieben. Bald soll Katarina Weber schwanger werden, Sperma des gleichen Samenspenders von Malon haben sie in einer Samenbank bereits reserviert.
Unterstützung im Kinderwunsch
AOK
Die AOK ist die einzige Krankenkasse in Deutschland, die auch lesbische Paare finanziell unterstützt. Analog zu heterosexuellen, krankheitsbedingt kinderlosen Paaren gilt für sie eine Kostenbeteiligung in Höhe von 75 Prozent für die ersten drei Versuche. Paare müssen mindestens 25 Jahr alt und verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kliniken
Reproduktionsmediziner können in Baden-Württemberg frei entscheiden, ob sie gleichgeschlechtliche Paare behandeln wollen. Eine Behandlung ist zum Beispiel im Kinderwunschzentrum Ludwigsburg, im Kinderwunschzentrum Baden-Baden, in der Kinderwunschpraxis Villa Haag oder in Kinderwunschzentren von Universitätskliniken möglich.