Immer wieder diskutieren Landes- und Bundespolitiker, wie ungewollt kinderlose Paare bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung entlastet werden könnten. Doch zahlen sollen es jeweils die anderen.

Berlin - Genaue Zahlen kennt niemand. Allerdings steht fest, dass in Deutschland viele Paare ungewollt kinderlos sind. Immer wieder wird in der Politik diskutiert, wie sie bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung entlastet werden können. Doch daraus ist inzwischen ein Schwarze-Peter-Spiel geworden.

 

So beschlossen die Länder auf der Bundesratssitzung am 2. März ein „Kinderwunschförderungsgesetz“, das einen Einschnitt der rot-grünen Gesundheitsreform des Jahres 2004 rückgängig machen soll. Im Zuge der Reform war festgelegt worden, dass die Krankenkassen nur die Hälfte von drei medizinischen Behandlungen bezahlen, mit denen versucht wird, ein ungewollt kinderloses Paar zu Nachwuchs zu verhelfen. Das Paar muss also beträchtliche Kosten selbst tragen. Deshalb schlagen die Länder vor, dass der Bund die Hälfte des Eigenanteils bezahlt, der heute auf die Paare entfällt, womit die Paare nur ein Viertel der Kosten zu tragen hätten.

Nur Sachsen und Sachsen-Anhalt zahlen

Davon will die Bundesregierung nichts wissen. Auch die Länder seien „gehalten, bessere Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung zu etablieren“, heißt es in der Berliner Antwort auf das „Kinderwunschförderungsgesetz“ des Bundesrats. Zwei Landesregierungen haben dies auch schon getan. So gibt es in Sachsen-Anhalt eine Förderung von bis zu 1200 Euro, die sächsische Landesregierung gewährt einen Zuschuss bis zu 1800 Euro. Kein anderes Land ist bisher dem Beispiel der Regierungen von Magdeburg und Dresden gefolgt. Dabei setzt Berlin dafür einen Anreiz.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hat im April eine mit sieben Millionen Euro dotierte Förderrichtlinie eingeführt, die den Eigenanteil der Paare mindert – allerdings nur, wenn die Länder dies mitfinanzieren, also ihrerseits Geld aufbringen, damit der Eigenanteil sinkt. Im Ergebnis würden dann 25 Prozent der Behandlungskosten von den Paaren getragen, während Bund und Länder sich zu gleichen Teilen die restlichen 25 Prozent teilten. Bisher hat mit Ausnahme Sachsen-Anhalts und Sachsens kein Land zugesagt, dies zu tun. Den betroffenen Paaren bietet sich somit ein unerfreuliches Schauspiel: Beide Seiten betonen mit blumigen Worten, wie wichtig es sei, ungewollt Kinderlosen entgegenzukommen. Tatsächlich aber schieben Bund und Länder bei der Frage, wer die finanzielle Entlastung der Paare bezahlt, den Schwarzen Peter hin und her.

Die Kassen könnten etwas tun, wollen aber nicht

Und die Länder verfallen dabei auf recht kuriose Vorschläge. Auf der Gesundheitsministerkonferenz, die am 28. Juni in Saarbrücken tagte, haben sie einen Beschluss gefasst, der ihre Etats schonen soll. Als Mitfinanzierung der Länder für Schröders Förderprogramm soll auch gelten, was eine gesetzliche Krankenkasse als sogenannte Satzungsleistung für künstliche Befruchtung bezahlt. Nun ist zwar richtig, dass die Kassen seit 2012 die Möglichkeit haben, freiwillig mehr Geld für die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu bezahlen, als es im Gesetz festgelegt ist – also mehr als die Hälfte der Kosten. Von dieser Möglichkeit hat aber bisher keine Kasse Gebrauch gemacht. Und selbst wenn eine es täte, wäre damit keine Lösung erreicht. Denn Satzungsleistungen sind nun mal nicht gesetzlich fixiert, sondern freiwillig. Weil die Kasse sie jederzeit streichen kann, lässt sich darauf schlecht ein staatliches Bund-Länder-Programm aufbauen.