Die Stadt Fellbach bietet Musikvereinen und Chören das historische Gebäude unter Auflagen für Proben an. Die Kosten sollen für alle Beteiligten möglichst gering gehalten werden, heißt es aus dem Rathaus.

Fellbach - Not macht bekanntermaßen erfinderisch. Seit Wochen wird deshalb bei musiktreibenden Vereinen und Chören, dazu gehören auch Schulen, gehirnt, wie es möglich sein könnte, wieder zu proben. Die Verordnungen der Landesregierung sehen einen Abstand von zwei Metern zwischen den Sängern vor.

 

In Schmiden kamen Vereine deshalb auf die Idee, ein Zelt aufzubauen

Aber damit ist in geschlossenen Räumen die Frage der Aerosole, die beim Ein- und Ausatmen – sei es beim Singen oder beim Spielen von Blasinstrumenten – entstehen und sich in der Raumluft ausbreiten, nicht befriedigend beantwortet.

In Schmiden kamen Vereine deshalb auf die Idee, auf der Fläche an der Tournonstraße, wo einst die Container für Asylbewerber standen, ein Zelt aufzubauen und sich die Kosten dafür aufzuteilen. Ordentlich groß – 24 auf 15 Meter – sollte es sein und genügend Raum „nach oben“ haben, wie Kai Müller, Chorleiter der Concordia berichtet.

Die Stadt war mit dieser Idee nicht einverstanden, Katharina Würfel vom Ordnungsamt lehnte ab. „Die Proben in einem eigens aufgestellten Zelt auf dem Festplatz Schmiden waren von der Concordia Schmiden mit 44 Personen angedacht. Solche Anfragen von Musikvereinen werden grundsätzlich analog zur aktuellen Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen des Landes beantwortet.

Das Feuerwehrhaus steht Vereinen und Chören nicht zur Verfügung

Diese beschränkt die Gruppengröße auf höchsten 20 Personen. Zudem bräuchte es weitere Voraussetzungen, beispielsweise Schutzwände zwischen den Teilnehmern“, lautet die Begründung aus dem Ordnungsamt. Mit dem Vorsitzenden der Concordia sei mehrfach in dieser Angelegenheit telefoniert und über die Voraussetzungen für Chorproben unter Corona-Bedingungen informiert worden. Das ist nun Wochen her.

Daraufhin haben die Vereine in Schmiden die Zelt-Lösung nicht weiter verfolgt. Nicht aber den Wunsch, wieder singen und Musik machen zu können. Das Feuerwehrhaus wird in absehbarer Zeit sicher nicht als Probenraum – wie vor Corona – zur Verfügung stehen. Die Feuerwehr gilt als systemrelevant, das Feuerwehrhaus steht deshalb aktuell anderen Vereinen oder Chören nicht zur Verfügung.

Diese Argumente kennen die musiktreibenden Vereine, lösen aber ihre schwierige Situation nicht. Auch die Stadt hat gehirnt, andere Lösungen abgewogen und nun offensichtlich die Alte Kelter als Probenraum im Auge. „Nach den Corona-Regelungen sind Proben in größerem Rahmen ausschließlich dann erlaubt, wenn sie der Vorbereitung eines Auftrittes dienen“, belehrt sie.

Die Alte Kelter mit ihrer Größe bietet genügend Raum

Um den Vereinen solche Proben überhaupt ermöglichen zu können, wurden in den vergangenen Tagen verschiedene Räumlichkeiten überprüft und auf die Pandemie-Bedingungen hin untersucht, heißt es aus dem Rathaus. „Nach den geltenden Corona-Regeln dürfen größere Ensembles nur in kleinen Gruppen üben und nur in Ausnahmefällen im größeren Rahmen zusammenkommen – etwa zur Vorbereitung einer Veranstaltung.“ Auch in diesem Fall gelten klar definierte Abstandsregeln

„Uns ist es wichtig, dass die Vereine auch unter diesen Bedingungen bei aller notwendigen Sicherheit einen Probebetrieb abhalten können, der für ihre Auftritte dringend notwendig ist“, sagt Oberbürgermeisterin Gabriele Zull. „Dies geht sicher nicht, wenn immer nur in Kleingruppen – falls überhaupt – geübt werden kann. Wir bieten daher die Alte Kelter als Probenraum für diesen besonderen Zweck an. Die Kelter mit ihrer Größe bietet genügend Raum, um alle notwendigen Abstandsregelungen einzuhalten und ein sicheres Hygienekonzept zu erstellen.“

Die Verantwortlichen der Schwabenlandhalle seien derzeit in Gesprächen mit den ersten Vereinen, um die Kelter als „Probenraum“ vorzubereiten. Die Details sollen schnell ausgearbeitet werden, sodass die Kelter möglichst zeitnah zur Verfügung steht. „Diese Probeeinrichtung wird mit möglichst geringem Aufwand und nur zum Zweck der Vorbereitung von Auftritten an den Start gehen. Die Kosten sollen für alle Beteiligten gering gehalten werden. Ob die Vereine mit einer geringen Selbstbeteiligung zur Tilgung der entstehenden Kosten beitragen, die sich in erster Linie auf die notwendigen und im Hygienekonzept hinterlegten Reinigungen beziehen“, werde derzeit noch besprochen, heißt es.