Kulturkreis Göppingen Kulturkreis rutscht noch tiefer in die Krise

Der Kulturkreis Göppingen will auch in Zukunft „Meisterkonzerte“ bieten – hier ein Auftritt des Mandelring-Quartetts in der Stadthalle im Oktober 2023 – braucht dafür aber schnell einen neuen Vorstand. Foto: Giacinto Carlucci

Der Streit mit dem Ex-Vorsitzenden Gerald Buß um Sponsoring-Erlöse ist ungelöst. Zudem stellte sich heraus: Der Kulturkreis Göppingen hat keinen handlungsfähigen Vorstand mehr.

Es war 22.43 Uhr am Mittwochabend, als eines der knapp 100 anwesenden Mitglieder den erlösenden Antrag stellte, die Versammlung zu beenden. Die hatte zu diesem Zeitpunkt schon knapp vier Stunden gedauert. Am Ende stand die bittere Erkenntnis: Der Kulturkreis Göppingen ist noch tiefer in die Krise gerutscht. Denn der Abend begann mit der Mitteilung, dass der Verein ohne Vorstand dasteht. Der bisherige hatte es im Dezember versäumt, die fällige Neuwahl anzuberaumen. Zweitens fehlt in der Satzung des Kulturkreises der Passus, wonach ein Vorstand kommissarisch so lange im Amt ist, bis ein neuer gewählt ist.​

 

Das juristische Dilemma hatte Auswirkungen: Die außerordentliche Mitgliederversammlung wurde in eine „Informationsveranstaltung“ umgewandelt. Beschlüsse konnten nicht gefasst werden, die geplante Abstimmung über eine Klage gegen den ehemaligen Vorsitzenden Gerald Buß wegen ungeklärter Außenstände aus Sponsoring-Erlösen war erst mal obsolet.

Lückenhafte Abrechnungen, fehlende Belege

Der vom bisherigen Vorstand beauftragte Anwalt Horst Teller kündigte im Märklinsaal der Stadthalle an, nach einer rechtlichen Möglichkeit zu suchen, zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung im Sommer einzuladen. Dann müssten die Mitglieder erst einen neuen Vorstand wählen und könnten dann über das weitere Vorgehen im Konflikt mit Gerald Buß entscheiden.​

Der langjährige, im Dezember 2025 abgewählte Vorsitzende musste fast drei Stunden warten, bis ihm im Märklinsaal das Wort erteilt wurde, um seine Sicht der Dinge darzulegen. Buß, der im Einvernehmen mit dem Vorstand des Vereins 2010 die Firma „Kulturgut“ gegründet hatte, mit der er als Einzelunternehmer die Vermarktung von Anzeigen und Werbeleistungen für den Kulturkreis übernahm, soll dem Verein einen finanziellen Schaden von jetzt noch knapp 100.000 Euro zugefügt haben – rund 27.000 Euro hat Buß bereits gezahlt. Buß sei aber weiter nicht bereit, ungeklärte Außenstände und unklare Gegengeschäfte (darunter mit einem Weinhändler) mit dem Verein aufzuklären. Seit zwei Jahren habe sich der Vorstand darum bemüht, leider vergeblich. Die vorgelegten Abrechnungen seien lückenhaft, konkrete Belege fehlten ganz.

Kassierer Reiner Hasert: „Freundschaft zu Gerald Buß ist zerbrochen“

Buß weist die Vorwürfe entschieden zurück. Alles, was er im Laufe der vergangenen 15 Jahre im Bereich Sponsoring unternommen habe, sei immer mit dem Ziel geschehen, „den Kulturkreis zu stabilisieren“. Doch nicht jede Vereinbarung mit Sponsoren und Anzeigen sei dabei schriftlich festgehalten worden, sagte er. Und Anzeigen „werden selten nach Listenpreis bezahlt“. Buß betonte: „Ich stehe hier und bin Musiker“, um dann einzuräumen, „mit der kaufmännischen Buchführung überfordert“ gewesen zu sein. Buß sprach von „völlig haltlosen Forderungen“ des bisherigen Vorstands. ​

Der Restvorstand, der nun keiner mehr ist, besteht aus Ulrike Albrecht, die den Vorsitz von Buß übernommen hatte, Volker Rendler-Bernhardt, Michael Wirkner, Isabelle Grupp, die in der Göppinger Stadtverwaltung Kultur-Fachbereichsleiterin ist, Wolfram Hosch und dem ehemaligen Kassierer Reiner Hasert. Letzterer hielt eine Rede, die für große Betroffenheit sorgte: Hasert schilderte, wie die langjährige Freundschaft zu Gerald Buß in den vergangenen zwei Jahren zerbrochen sei. Er habe sich auf die Abrechnungen von Buß verlassen, habe ihn „vielfach“ um die Vorlage von Belegen gebeten. Jetzt stellte Hasert fest: „Ich fühle mich von Gerald Buß benutzt und ausgenutzt. Meine Loyalität und Solidarität zu ihm ist beendet.“ Hasert bezeichnete die Verhaltensweise seines langjährigen Freundes als „ungeheuerlich“ und betonte, für ihn sei es eine „Selbstverständlichkeit“, dass Gerald Buß die dem Verein zustehenden Beträge zahle.

Außergerichtliche Schlichtung könnte schwierig werden

Der Vortrag von Rechtsanwalt Horst Teller, der immer wieder auch Versäumnisse des bisherigen Vorstands offen ansprach, erinnerte fast schon an eine Gerichtsverhandlung. Buß sagte: „Ich finde es etwas einseitig heute Abend, ich wusste nicht, dass es eine juristische Darstellung wird, sonst hätte ich meinen Anwalt auch mitgebracht.“ Warum Buß dies nicht tat, blieb unklar, zumal Teller versicherte, er selbst habe Gerald Buß‘ Anwalt per Mail über Termin und Tagesordnung der Versammlung informiert.​

Das Dilemma: Eine außergerichtliche Schlichtung, die ein Mitglied forderte, scheint daran zu scheitern, dass das Tischtuch zwischen dem Vorstand und Buß offenbar völlig zerschnitten ist. Teller warnte davor, auf eine Klage gegen Buß zu verzichten. Sonst könne es passieren, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins in Gefahr gerate. Sein Ratschlag: „Führen Sie eine gerichtliche Klärung durch“. Teller will dem Kulturkreis jetzt dabei helfen, dass zu einer neuen Mitgliederversammlung eingeladen werden kann. Sollte das nicht gelingen, droht dem Verein nach 78 Jahren die Auflösung.​

Wie es jetzt weitergehen könnte

Hintergrund
 Die meisten Vereinssatzungen enthalten Regelungen über die Amtszeit des Vorstands. Ist eine solche Amtsdauer festgelegt, verlängert sie sich nicht automatisch, wenn rechtzeitige Neuwahlen versäumt wurden. Mit dem Ablauf der vorgesehenen Amtszeit endet die Amtszeit des Vorstands, auch wenn noch kein neuer Vorstand gewählt ist. Der Verein ist also ohne Vorstand. Eine Satzung kann aber bestimmen, dass der alte Vorstand solange (kommissarisch) im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt ist. In der Satzung des Kulturkreises Göppingen fehlt ein solcher Zusatz. Es heißt: „Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt werden; Wiederwahl ist möglich.“ Im Dezember 2025 war die Amtszeit des bisherigen Vorstands abgelaufen. Darauf hatte ein Mitglied des Kulturkreises den bisherigen Vorstand einige Tage vor der Versammlung aufmerksam gemacht.

Option
Juristisch gibt es die Möglichkeit, vom zuständigen Amtsgericht (Registergericht) einen sogenannten Notvorstand bestellen zu lassen, wenn ein Verein handlungsunfähig ist, weil erforderliche Vorstandsmitglieder fehlen und dringender Handlungsbedarf besteht. Den formlosen Antrag können Mitglieder, Vorstandsmitglieder oder Gläubiger stellen. Der Notvorstand übernimmt in diesem Fall die Leitung, bis der Mangel vollständig behoben ist. 

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