Kulturlandschaft im Südwesten Streuobstwiesen werden trotz Verbots weiter gerodet

Die alten Baumbestände gehen weiter zurück – daran ändert offenbar auch ein neues Gesetz der Landesregierung nichts. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Vor einem guten Jahr hat die Landesregierung die Umwandlung von Obstwiesen in Bauland im Prinzip untersagt. Der BUND kritisiert heftig, dass Kommunen und Landratsämter das Gesetz aber nicht ernst nähmen und weiter Genehmigungen erteilten.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Es ist letztlich ein Erfolg des Bürgerbegehrens „Rettet die Bienen“ gewesen: Aufgrund des großen öffentlichen Drucks hat die Landesregierung im Juli 2020 das Naturschutzgesetz geändert – seither dürfen Streuobstwiesen ab einer Größe von 1500 Quadratmetern eigentlich nicht mehr beseitigt und etwa in Bauland umgewandelt werden. Die Untere Naturschutzbehörde in den großen Städten und den Landratsämtern haben aber die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

 

Und davon werde munter Gebrauch gemacht, sagt die Naturschutzreferentin des BUND Baden-Württemberg, Almut Sattelberger. „Bei der Abwägung der Interessen wird regelmäßig der Wohnbebauung der Vorrang gegeben, auch wenn zum Teil aus unserer Sicht der Bedarf gar nicht besteht oder nur unzureichend geprüft wurde.“ Unterm Strich verfehle das Gesetz deshalb sein Ziel bisher.

Selbst Obstwiesen mit stark gefährdeten Arten sollen verschwinden

In 25 konkreten Fällen hat der BUND aufgelistet, wie weiter im Land Streuobstwiesen gerodet wurden oder werden sollen. Zum Beispiel gebe es im Zollernalbkreis eine kleine Gemeinde, die einen Hektar, also 10 000 Quadratmeter wertvollen alten Baumbestand roden wolle, obwohl dort die stark gefährdete Mopsfledermaus vorkomme. Umgekehrt kennt BUND-Naturschutzreferent Dominic Hahn keinen einzigen Fall, bei dem eine Genehmigung versagt worden sei, auch wenn manche Landratsämter den Naturschutz hoch bewerteten. „Eigentlich handelt es sich deshalb gar nicht um eine echte Unterschutzstellung“, so Hahn.

Er kritisiert vor allem, dass die Gemeinden die Möglichkeit der Innenentwicklung nicht nutzen oder dass sie nicht zumindest versuchen, Bauland an anderer Stelle auszuweisen. Das Argument, dass dringend benötigter Wohnraum geschaffen werde, lässt Hahn nicht gelten: „In der Regel werden dort Einfamilienhäuser gebaut, die sich nur eine privilegierte Schicht leisten können und die die Wohnungsnot nicht wirklich lindern.“ Verschärft wird das Problem noch durch den seit einigen Jahren geltenden Paragrafen 13 b des Baugesetzbuches, nach dem Baugebiete in einem beschleunigten Verfahren und ohne vertiefte naturschutzrechtliche Prüfung verwirklicht werden können.

Der Petitionsausschuss gibt den Naturschützern nicht Recht

Der BUND ist deshalb sogar vor den Petitionsausschuss gezogen und hat vier konkrete Vorhaben im Bodenseeraum moniert. Vor wenigen Tagen kam allerdings die Ablehnung – die Ausweisung der Baugebiete sei rechtens oder eine abschließende Beurteilung sei noch nicht möglich, teilte Thomas Marwein (Grüne), der Vorsitzende des Petitionsausschusses, dem BUND mit.

Auch das Umweltministerium will die Kritik nicht stehenlassen – die Behörde sieht das neue Naturschutzgesetz vielmehr als Erfolg. „Die Neuregelung auf der Fläche wird beachtet“, betont die Sprecherin des Ministeriums, Bettina Jehne; das wisse man aus zahlreichen Rückmeldungen. Sie räumt aber ein, dass das Ministerium keine belastbare Erhebung zum Umgang mit der neuen Regelung vor Ort besitzt.

Selbst bei Rodung besteht die Pflicht, eine neue Wiese anzulegen

Vor allem betont Jehne, dass selbst bei einer Genehmigung zur Rodung die Pflicht bestehe, an anderer Stelle eine neue Baumwiese anzulegen. Da ältere Bäume einen höheren ökologischen Wert besäßen, müsse auch dieser Qualitätsverlust ausgeglichen werden. Zumindest durch die Umwandlung in Bauland werde der Bestand an Streuobstwiesen deshalb nicht weiter sinken, zieht Jehne ein Fazit.

Dominic Hahn sieht auch das anders: Eine neue Obstwiese mit jungen Bäumen biete über Jahrzehnte hinweg deutlich weniger Lebensraum als ein alter Bestand. Ihm sei bekannt, dass deshalb ungefähr ein Viertel mehr Fläche angelegt werden müsse, aber das sei viel zu wenig für einen echten Ausgleich. Zudem werde das Anlegen der neuen Wiesen oft verschleppt oder die Wiesen würden bald nicht mehr gepflegt.

Jedes Jahrzehnt gehen zwei Millionen Bäume verloren

Ganz grundsätzlich ist der Rückgang der Flächen mit Streuobstwiesen aber eine Tatsache; derzeit dürften es noch rund 90 000 Hektar im Südwesten sein. Ein großes Problem ist, dass sich für viele Baumwiesen kein Nachfolger findet und die Bäume deshalb sich selbst überlassen bleiben und absterben.

Insgesamt ist die Entwicklung dramatisch. Das hat Klaus Schmieder von der Universität Hohenheim im vergangenen Jahr in einer Studie ermittelt. Danach dürften in Baden-Württemberg noch rund 7,1 Millionen Obstbäume stehen (die Bäume im professionellen Plantagen-Obstbau sind dabei nicht mitgerechnet); vor gut 50 Jahren waren es noch 18 Millionen. Würde der Verlust sich im gleichen Tempo fortsetzen, gäbe es bereits 2050 keine Streuobstwiesen mehr im Südwesten. Dabei sind sie nicht nur Lebensraum für 5000 Tier- und Pflanzenarten, sondern bilden auch ein Stück Heimat.

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Der Nabu Baden-Württemberg fordert deshalb schon lange, dass die Bewirtschaftung einer Baumwiese finanziell attraktiver werden müsse. Wer wolle sich schon für zehn bis 15 Euro pro Doppelzentner den Rücken krumm ernten? Zwar fördert das Land den Baumschnitt auch für Privatpersonen, aber die Beantragung ist umständlich und die Gelder sind regelmäßig viel zu schnell verbraucht. Auch der Ausgleich für die Landwirte, die beim Mähen einer Obstwiese mehr Arbeit haben, müsse erhöht werden, fordert Ingrid Eberhardt-Schad, die stellvertretende Nabu-Geschäftsführerin. Baden-Württemberg zahle 2,50 Euro pro Baum, in Bayern seien es bis zu zwölf Euro.

Mäßige Apfelernte 2021

Obstwiesen
Auf dem Streuobstwiesen ist die Apfelernte in diesem Jahr nur mäßig ausgefallen. Streuobstexperte Ralf Hilzinger vom Nabu rechnet mit rund 150 000 Tonnen für Baden-Württemberg; das sei etwa ein Drittel des letztjährigen Ertrages. 2020 hätten die Stücklesbesitzer aber auch eine „Megaernte“ eingefahren. Die Jahre 2017 und 2019 seien dagegen Komplettausfälle gewesen.

Obstbau
Im professionellen Obstbau geht das Statistische Landesamt nach bisheriger Schätzung von einer Apfelernte von 346 000 Tonnen aus. Das ist im Vergleich zu früheren Jahren durchschnittlich bis gut. Im vergangenen Jahr lag die Menge bei 403 000 Tonnen. Auf gut 12 000 Hektar würden im Land Äpfel angebaut, betont Anette Hartmann vom Statistischen Landesamt. Vier Sorten dominieren: Braeburn, Elstar, Gala und Jonagold. fal

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