Kultusministerin Eisenmann stellt Prüfbedingungen vor Viele Sitzenbleiber zum Schuljahresende erwartet

Die Prüfungszeit wird in diesem Schuljahr verlängert. Foto: mago/BeckerBredel

Kultusministerin Susanne Eisenmann hat Leitlinien für „faire“ Prüfungsbedingungen in der Corona-Zeit vorgestellt. Das Sitzenbleiben ist – anders als 2020 – wieder möglich. Es gibt aber auch viele schülerfreundliche Punkte.

Stuttgart - Das im vergangenen Jahr wegen der Corona-Pandemie abgeschaffte Sitzenbleiben an Schulen in Baden-Württemberg wird wieder eingeführt. Dies ergibt sich aus den von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Freitag vorgestellten Hinweisen zu „fairen und rechtssicheren Prüfungsbedingungen“ für die Abschlussklassen an weiterführenden Schulen, die aber auch eine Reihe von schülerfreundlichen Punkten enthalten. „Anders als im abgelaufenen Schuljahr soll wieder Leistung über die Versetzung entscheiden“, so Eisenmann. Ein automatisches Aufrücken in die nächst höhere Klassenstufe sei pädagogisch nicht sinnvoll, es bestehe die Gefahr, dass Schüler und Schülerinnen mit zu großen Rückständen ins neue Jahr starten.

 

Wird vor der Notenkonferenz die „Notbremse“ gezogen?

Allerdings wird es möglich sein, die Versetzungsentscheidung ins neue Schuljahr zu verschieben – das war bisher nur bei Schülern der Fall, die lange krank waren oder unter einer familiären Ausnahmesituation, etwa einem Todesfall, litten. Fragt man Rektoren wie Ulrich Göser vom Porsche-Gymnasiums in Stuttgart, so sei die Wiedereinführung der Nicht-Versetzung sinnvoll, habe aber auch Folgen: „Viele Schüler und Schülerinnen, die 2020 mit Vieren oder Fünfen versetzt worden sind, droht im nächsten Jahr die Nicht-Versetzung“, sagt Göser. Die Frage, ob eine Sitzenbleiber-Welle zu erwarten habe, bejahte er. Ralf Scholl vom Philologenverband schränkte das ein: „Selbstverständlich werden wir im nächsten Schuljahr wesentlich mehr Klassenwiederholer haben als zum laufenden Schuljahr, zu dem es keine Versetzungsentscheidung gab.“ Er erwarte aber, dass viele Schüler oder Eltern, wenn sich ein Sitzenbleiben abzeichne, kurz vor der Notenkonferenz „die Karte des freiwilligen Wiederholens“ ziehen. Das wird künftig übrigens auch an Werkreal- und Gemeinschaftsschulen möglich sein.

Um bis zu 30 Minuten mehr Zeit bei schriftlichen Prüfungen

Mehr Spielraum erhalten die Schüler auch beim Prüfungstermin. Sie können selbst entscheiden, ob sie am Haupttermin schreiben oder am Nachtermin, der früher nur für diejenigen galt, die beim ersten Termin krank waren. Die Nachtermine finden dieses Jahr aber erst im September statt. Und noch eine Neuerung hilft Schülern: bis eine Woche vor einer Prüfung können sie davon zurücktreten. Die Abgabezeiten für die Prüfungen werden auch verlängert: bei Drei-Stunden-Prüfungen um 30 Minuten, bei kürzeren um 15.

Bei allen Fächern sollen die Lehrkräfte mehr Aufgaben zur Vorauswahl für die schriftlichen Prüfungen erhalten – bisher galt das nur für wenige Fächer. So werde sicher gestellt, dass nur Themen geprüft werden, die im Unterricht ausführlich behandelt werden. Generell werden die Abschlussprüfungen um zwei bis drei Wochen nach hinten verlegt. Da könnten die meisten Absolventen die Pfingstferien zum Lernen nutzen, heißt es. Bei der Korrektur der Abschlussprüfungen sollen die Lehrkräfte die „Sondersituation“ wegen Corona berücksichtigen.

Lob von Bildungsverbänden und Lehrergewerkschaften

Die Gewerkschaft GEW nannte die Leitlinien „einen Schritt in die richtige Richtung“. „Schülerinnen und Schüler sollten in diesem Schuljahr so viel wie möglich lernen und so wenig wie möglich geprüft werden“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Monika Stein. Man werde weitere Regelungen benötigen, damit das Schuljahr bis zum 28. Juli „möglichst gut bewältigt werden kann“. Gerhard Brand vom Bildungsverband VBE sagte: „Wir fühlen uns bestätigt. Es bleibt sehr viel Entscheidungskompetenz vor Ort, an den Schulen.“

Termine für die Prüfungen an vier Schularten

Vom Kultusministerium mitgeteilt worden sind auch schon die Termine der jeweiligen Prüfungen an den einzelnen Schularten. Bei den Abiturprüfungen ist der Haupttermin vom 4. bis 21. Mai, der Nachtermin vom 8. bis 23. Juni und die mündlichen Prüfungen sind anberaumt für die Zeit vom 12. bis 23. Juli.

Bei den Realschulen sind folgende Termine für die Abschlussprüfungen festgelegt: Der Haupttermin ist vom 8. bis 18. Juni, der Nachtermin vom 25. Juni bis 1. Juli und die mündlichen Prüfungen sind vom 12. bis 16. Juli.

Bei den Werkrealschulen sind die Abschlussprüfungen folgendermaßen terminiert: Der Haupttermin ist vom 8. bis 18. Juni, der Nachtermin vom 25. Juni bis 1. Juli und die mündlichen Prüfungen sind vom 12. bis 16. Juli.

Bei den Hauptschulen sind die Abschlussprüfungen so festgelegt: Der Haupttermin ist vom 8. bis 15. Juni, der Nachtermin vom 25. bis 29. Juni und die mündlichen Prüfungen sind vom 12. bis 16. Juli.

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