Die Vereinbarung des Bundes und der Länder zur technischen Modernisierung der Schulen soll noch in diesem Jahr abschlossen werden. Der Bund will dafür eine Grundgesetzänderung. Kultusministerin Susanne Eisenmann nicht.

Stuttgart - Fünf Milliarden Euro hat der Bund den Ländern für die Digitalisierung der Schulen versprochen. Baden-Württemberg hofft für sich auf 650 Millionen. Doch unter Umständen muss das Land im Gegenzug mehr eigenes Geld aufbringen, als bisher gedacht. Das möchte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) vermeiden.

 

Bis zum Jahresende soll die Finanzierung des Digitalpakts Schule stehen. Darauf haben sich die Kultusminister der Länder zusammen mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) verständigt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat ihren festen Willen erklärt, „den Digitalpakt zügig zu vereinbaren“. Der Pakt solle 2019 starten. Im vergangenen Jahr waren die Verhandlungen ins Stocken geraten. 3,5 Milliarden Euro will die große Koalition in dieser Legislaturperiode in die bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik stecken. Insgesamt sollen es fünf Milliarden Euro über fünf Jahre sein. Es sei vorgesehen, dass die restlichen 1,5 Milliarden nach dem Ende der aktuellen Legislaturperiode folgen, so ein Sprecher von Anja Karliczek. Die Periode endet 2021.

Länderanteil an Kosten kann steigen

Doch die Finanzspritze des Bundes für die digitale Infrastruktur kann für die Länder teuer werden. Die Länder haben bereits Eckpunkte formuliert. Danach soll der Bund die Investitionen in die Technik übernehmen, die Länder wollen sich an dem Pakt beteiligen, indem sie die Kosten für die Aus- und Fortbildung der Lehrer bestreiten.

Das könnte möglicherweise nicht reichen, wenn sich die Rechtsgrundlage ändert. Die große Koalition im Bund will den Digitalpakt über eine Grundgesetzänderung des Artikel 104c finanzieren. „Das würde eine Kofinanzierung beinhalten. Dann kann der Anteil der Länder und der Kommunen voraussichtlich zwischen zehn und 50 Prozent der Bundesmittel betragen“, sagte Kultusministerin Eisenmann unserer Zeitung.

Kultusministerin lehnt Grundgesetzänderung ab

Zwar haben bei der jüngsten Sitzung der KMK beide Seiten, Bund und Länder, ihre Absicht bekräftigt, „bis Ende 2018 die grundgesetzlichen Voraussetzungen für den Digitalpakt zu schaffen“, wie es in einer Mitteilung der KMK heißt. Doch Eisenmann wirbt nach wie vor für eine andere Rechtsgrundlage. Sie ist inzwischen zur Koordinatorin der CDU-geführten Länder in der KMK avanciert. „Der Bund will die Grundgesetzänderung zügig vorantreiben. Ich sehe eine Grundgesetzänderung als den falschen Weg an“, sagte Eisenmann unserer Zeitung.

Das Bundeskabinett hat die Änderung des Grundgesetz-Artikels 104c bereits beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen jedoch noch zustimmen. Nach der bisherigen Formulierung des Artikels 104c darf der Bund nur finanzschwachen Gemeinden „im Bereich der kommunalen Bildungsstruktur“ helfen. Diese Einschränkung soll fallen.

Doch die bereits im vergangenen Jahr verhandelten Eckpunkte basieren auf dem Grundgesetzartikel 91c. Danach wird die Digitalisierung der Schulen als Gemeinschaftsaufgabe definiert. „Bund und Länder können bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken“, heißt es in Artikel 91c.

Die baden-württembergische Kultusministerin ist „nicht zufrieden“ damit, wie schnell der bisherige Weg über den Artikel 91c aufgegeben wurde. Der klare Vorteil von 91c sei, „dass wir keine Grundgesetzänderung brauchen und der Digitalpakt damit viel schneller umgesetzt werden kann. Die Mittel könnten also viel schneller fließen“, sagt Eisenmann. Dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD im Bund zum Trotz meint sie: „Wir sollten uns als Landesregierung überlegen, ob wir den 91c noch mal aufrufen.“

Eisenmann will Bund als Partner

Nicht, dass Eisenmann das Geld aus Berlin nicht haben wollte. Sie sei an einer konstruktiven Lösung interessiert: „Ich hätte den Bund gerne als Partner, aber das geht auch über 91c“, sagt sie. Die Ministerin rät der Landesregierung, für eine Lösung ohne Grundgesetzänderung einzutreten: „Baden-Württemberg sollte sich im Bundesrat einen Alternativvorschlag zutrauen.“