Im Wochentakt finden in Stuttgart Demonstrationen gegen die Corona-Einschränkungen statt. Am Samstag werden auf dem Cannstatter Wasen Tausende Teilnehmer erwartet.

Stuttgart - Michael Ballweg lässt nicht locker. Der IT-Unternehmer veranstaltet in Stuttgart inzwischen im Wochentakt Protestkundgebungen gegen die Einschränkungen wegen der Coronapandemie. Für kommenden Samstag, 2. Mai, hat Ballweg nun bei der Stadt Stuttgart eine größere Kundgebung auf dem Cannstatter Wasen angemeldet.

 

Ballweg spricht von einem in Stuttgart ausgebrochenen „Freiheits-Virus“. Dieses Virus habe in den vergangenen zwei Wochen bereits Hunderte Menschen angesteckt. Bei der ersten Mahnwache für das Grundgesetz, wie Ballweg die Kundgebungen nennt, seien es noch 80 Teilnehmer gewesen, bei der vierten am Mittwoch auf dem Marktplatz waren es etwas mehr als 100 Demonstrantinnen und Demonstranten. Die Mittwochsdemo sei immer eine kleine Übung für den Samstag, so der Organisator.

Mehr als 3000 Teilnehmer erwartet

Auf dem Wasen, wo die Mahnwache für das Grundgesetz von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr angesetzt ist, erwartet Ballweg mehr als 3000 Teilnehmer. Beim Ordnungsamt der Stadt geht man derzeit von 2500 Demoteilnehmern aus. Dabei würden die bekannten Auflagen gelten, so die Stadt: Mindestabstand von 1,5 Metern, nur Zweiergruppen dürften zusammenstehen, außer man lebt in einem gemeinsamen Haushalt. Maskenpflicht herrsche nicht. Falls Teilnehmer eine Maske tragen, müssten sie von der Polizei identifizierbar sein.

Der Initiator Ballweg betont, seine Aktion mit Namen „Querdenken 711 Stuttgart“ sei überparteilich, man schließe keine Meinung aus. „Wir bestehen auf die ersten 20 Artikel unserer Verfassung, insbesondere auf die Aufhebung der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung“, fordern Ballweg und seine Mitstreiter. Man fordere alle Parteien auf, ihr Wahlprogramm der neuen Lage anzupassen. Zudem will die Initiative Neuwahlen im Oktober dieses Jahres.

Die Landeshauptstadt hatte die Anmeldung der ersten Demo gegen die Corona-Maßnahmen noch wegen der Corona-Verordnung des Landes abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen das Verbot aber stattgegeben, dieses verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.