Mit einem Eilantrag wollte der Landesverband der AfD am Freitag seine fürs Wochenende geplante Demo doch noch durchsetzen. Diesen hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am Abend abgelehnt.

Stuttgart - Darf die Alternative für Deutschland (AfD) an diesem Sonntag auf dem Schillerplatz demonstrieren? Die vorläufige Antwort lautet: nein. Das Verwaltungsgericht Stuttgart jedenfalls hat der Partei am Freitagabend die Kundgebung untersagt. Die 5. Kammer des Gerichts folgte damit zumindest teilweise der Argumentation der Landeshauptstadt, die die Demonstration am Mittwochabend verboten hatte. Begründung der Stadt: Eine „starke Mobilmachung auf beiden Seiten“ sei zu erwarten, man befürchte Übergriffe. Es entstehe „dadurch ein nicht kontrollierbares Infektionsrisiko bei allen Beteiligten“.

 

So sieht es auch das Verwaltungsgericht, das allerdings Zusammenstöße zwischen Polizeibeamten und linken Gegendemonstranten „mit großer Wahrscheinlichkeit“ erwartet, nicht unbedingt zwischen AfD-Anhängern und Gegendemonstranten. Den daraus erwachsenden Gefahren auch wegen des „erheblichen Infektionsrisikos“ sei durch Auflagen nicht zu begegnen. Deshalb sei „ausnahmsweise ein Vorgehen gegen die Versammlung“ zu rechtfertigen, auch wenn „nicht absehbar erscheine, dass die Versammlung einen unfriedlichen Verlauf nehmen würde“, so das Gericht.

Eilantrag der AfD

Der Landesverband der AfD hatte am Freitag um die Mittagszeit einen Eilantrag gegen das städtische Verbot beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Stadt sei daraufhin gebeten worden, sich bis 15.30 Uhr zu äußern, sagte eine Gerichtssprecherin. AfD-Landesvizechef Markus Frohnmaier erklärte am Abend, seine Partei werde nun den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) als nächste Instanz anrufen. „Das Verwaltungsgericht kapituliert mit diesem Beschluss vor dem linken Mob“, sagte er unserer Zeitung. Das nehme seine Partei nicht hin. Der VGH erklärte bereits, über Versammlungsrechtsfälle werde man wie üblich auch am Wochenende entscheiden, „das gebietet der effektive Rechtsschutz“.

Rednerin Alice Weidel

Die AfD fordert in ihrem Aufruf zur Demonstration in Stuttgart die Aufhebung „aller Corona-bedingten Schließungen und Zwangsmaßnahmen“. Als Rednerin ist die Landesvorsitzende Alice Weidel angekündigt. In der Ablehnung durch die Stadt werde Stuttgart als „Hotspot für Covid-Erkrankungen“ bezeichnet, so Frohnmaier. Das gebe „die Datenlage aber nicht her“.

Egal, wie in Sachen AfD-Kundgebung am Ende entschieden wird, die Polizei ist auf jedem Fall gefordert. Bei der Stadt sind bisher für das Wochenende acht Demos angemeldet. Der Gewerkschaftsbund feiert am Samstag ab 14 Uhr auf dem Karlsplatz den Tag des Grundgesetzes, Greenpeace bewirbt ab 11.30 Uhr auf der Theodor-Heuss-Straße Pop-up-Bikelanes.

Die Demos

Diverse Gruppen kreisen um das Thema Corona, so zum Beispiel am Samstag ab 13 Uhr im Cannstatter Kurpark („Cannstatt bleibt frei von Verschwörungsmythen“), um 15.30 Uhr im Oberen Schlossgarten oder um 15.45 Uhr vor der Porsche-Arena („Querdenken Heilbronn“). Angemeldet sind 30 bis 200, für die Demo ab 13 Uhr auf dem Kleinen Schlossplatz („Gegen Coronawahn“) 500 Menschen.