Seine 84 Jahre hört man Klaus Staeck nicht an. Am Telefon daheim in Heidelberg klingt der „Plakatkünstler“ – so der Kurzbegriff für sein vielfältiges Schaffen – kämpferisch wie eh und je. Noch immer verfolgt er kritisch das Weltgeschehen, noch immer engagiert er sich, wenn er irgendwo Ausbeutung oder Ungerechtigkeit wittert.
Auch die spektakuläre Versteigerung von „Kunstdrachen“, die im Februar beim Auktionshaus Nagel in Stuttgart stattfand, lässt Staeck nicht kalt. Unter den fast 150 Werken von Künstlern aus aller Welt, die dort unter den Hammer kamen, war auch eines von ihm. „Vorsicht Kunst“ hatte er das zwei auf zwei Meter große Stoffstück betitelt, das in Gelb und Schwarz wie ein Warnschild daherkommt. Eine explodierende Bombe im Mittelpunkt soll laut Katalog ironisch auf die „von manchen gefürchtete Sprengkraft künstlerischer Freiheit“ anspielen.
Der gute Zweck als Anreiz zur Teilnahme
Mit einem Erlös von 6500 Euro lag der von Staeck gestaltete Drachen eher im unteren Bereich. Der teuerste, von einem Künstler aus Japan, brachte 1,1 Millionen Euro. Insgesamt kamen fast sechs Millionen Euro zuzüglich Aufschlag zusammen, ausgegeben von einem zahlungskräftigen Publikum, darunter etliche Unternehmer. Trotzdem möchte Staeck gerne wissen, was aus dem Geld geworden ist. Genauer: Ob es inzwischen, wie vom Initiator der Kunstaktion vor dreieinhalb Jahrzehnten zugesagt, für die internationale Katastrophenhilfe gespendet wurde.
Das nämlich war das Versprechen, mit dem Paul Eubel – damals Leiter des Goethe-Instituts im japanischen Osaka – international für sein Projekt „Himmelsbilder“ geworben hatte. Künstler aus vielen Ländern überzeugte er nicht nur mit der charmanten Idee, sondern auch mit dem guten Zweck, für den sie ihre Objekte gratis zur Verfügung stellen sollten. Nach einer Tournee durch die bekanntesten Museen der Welt, schrieb er an die Teilnehmer, solle die Sammlung versteigert werden: „Der gesamte Erlös soll an das Katastrophenhilfswerk der Vereinten Nationen gehen.“ Bei den angesprochenen Künstlern sei dieser Vorschlag „allgemein auf Zustimmung gestoßen“. Auch der damalige Präsident des Goethe-Instituts, Klaus von Bismarck, betonte diesen Aspekt. Die Himmelsbilder sollten „Hilfe aus der Luft in Katastrophenfällen“ ermöglichen – das habe „viele Künstler von Weltrang zur Teilnahme veranlasst“.
UN-Organisation kann keine Spende finden
Auch vom Auktionshaus Nagel, das die Drachen im Auftrag der beiden Söhne des 2010 verstorbenen Paul Eubel versteigerte, wurde dieses Versprechen bekräftigt. Doch für die Einlösung fühlt man sich dort nicht zuständig und verweist auf die „Einlieferer“. Von Tilman und Nahuel Eubel, die in Stuttgart leben, ist trotz wiederholter Nachfrage nichts über die Verwendung des Millionenerlöses zu hören. Eine „UN-Katastrophenhilfe“ gibt es in dieser Form gar nicht, stellte sich inzwischen heraus. Und beim Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, das gemeint sein könnte, ließ sich kein entsprechender Spendeneingang feststellen – weder im Sommer noch aktuell. Man habe mit diversen Schlagworten gesucht – „Art Kite Collection“, Nagel-Auktionen, Vater und Söhne Eubel – aber nichts finden können, heißt es in der Bonner UNHCR-Zentrale für Deutschland. Schon argwöhnen Akteure aus der Kunstszene, die das Projekt seit Langem im Blick haben, die Millionen für den guten Zweck sollten womöglich privat eingestrichen werden.
Für Klaus Staeck wäre das inakzeptabel. Er und weitere Künstler, die er damals mit seiner Galerie vertrat, hätten fest auf das Wort Paul Eubels vertraut. Auch wenn seither viel Zeit vergangen sei, dringt er immer noch auf die zugesagte Verwendung. Die Drachen habe man dem Initiator damals schließlich „nicht als Privatmann“ zur Verfügung gestellt, sondern als dem Vertreter des Goethe-Instituts. Den gemeinnützigen Verein, der weltweit Sprache und Kultur Deutschlands fördert, sieht der Jurist Staeck daher in einer Art „Garantenstellung“.
Besitzverhältnisse schon einmal geprüft
Beim Goethe-Institut sieht man das offenbar ähnlich. Durch eine Anfrage unserer Zeitung auf die Ungereimtheiten aufmerksam gemacht, wurde umgehend reagiert. Man habe sofort „eine Person dezidiert dafür abgestellt, die interne Recherche voranzutreiben“, berichtet eine Sprecherin aus dem Berliner Hauptstadtbüro.
Gesichtet wurden mehrere, in externe Archive ausgelagerte Aktenordner, frühere Medienberichte sowie die wenigen, noch vorhandenen Unterlagen zur Ausstellung. Wegen sensibler Personaldaten sei das ziemlich aufwendig gewesen. Vieles sei wegen der längst abgelaufenen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bereits entsorgt worden. Inzwischen, so die Sprecherin, habe das Goethe-Institut mit dem Auktionshaus Nagel und den Eubel-Erben Kontakt aufgenommen. Der Zwischenstand: Zum Verbleib des Erlöses habe man „noch nichts Konkretes in Erfahrung bringen“ können.
Eine zentrale Frage, ergab die Recherche, hatte das Goethe-Institut bereits 2008, also noch zu Lebzeiten Paul Eubels beschäftigt: Die Besitzverhältnisse an den Drachen sollten „juristisch einwandfrei“ festgestellt werden. Eine „endgültige Klärung“ sei damals offenbar nicht möglich gewesen, heißt es heute. Für die seinerzeit Verantwortlichen schien immerhin klar, „dass die Drachen mit Wissen und Einverständnis der Künster*innen bei Herrn Eubel verwahrt sind“. Der war inzwischen mit der Familie nach Palermo übergesiedelt, wo er ebenfalls ein Goethe-Institut leitete.
Durch „Ersitzung“ zum Eigentümer?
Nach seinem Tod galt die Drachen-Sammlung lange als verschollen, bis sie eines Tages in Köln wieder auftauchte. Im Herbst 2021 wurden die teils sperrigen Unikate dann per Container zu Nagel transportiert. Für das Auktionshaus war klar, dass die Erben „eindeutig verfügungsberechtigt“ waren. Das habe man sich vor der Annahme des Auftrags von mehreren Rechtsanwälten bestätigen lassen. Eine vollständige Klärung nach italienischem oder internationalem Recht, hieß es, wäre zu aufwendig gewesen.
Gegenüber unserer Zeitung hatte Tilmann Eubel auf eine Expertise von Anwälten verwiesen. Entscheidend sei danach die Frist von zehn Jahren: Was man so lange in Besitz habe, gehöre einem dann auch. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es dafür einen schönen Begriff: „Ersitzung“. Im Paragrafen 937 heißt es: „Wer eine Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum.“ Das gilt freilich nur, wenn es „in gutem Glauben“ geschieht. Ob eine „Ersitzung“ vorliegt und die Redlichkeit bejaht wurde, lässt man bei Nagel offen: Es sei nicht einmal klar, „ob deutsches Recht hier überhaupt gilt“. Auffällig jedenfalls ist, dass die Kunstdrachen gut zehn Jahre nach Paul Eubels Tod plötzlich wieder da waren und zu Geld gemacht werden sollten.
Goethe-Institut will alle Fragen klären
Das Goethe-Institut will derweil nicht lockerlassen. Es gebe zwar weiterhin „viele Unklarheiten in Bezug auf die Versteigerung und die Erlösverwendung“. Man setze aber unverändert darauf, dass die Millionen dem bestimmungsgemäßen Zweck zugutekämen. „Wir werden uns weiterhin sehr engagiert dafür einsetzen, um die offenen Fragen so detailliert, wie es uns möglich ist, zu klären“, beteuert die Sprecherin. Das dürfte auch ganz im Sinne von Klaus Staeck sein. Etliche der Künstler, die sich damals wie er zur Teilnahme bewegen ließen, sind inzwischen verstorben. Er aber möchte noch erleben, dass die Kunstdrachen, wie vereinbart, Gutes bewirken.