30 Jahre lang galt das Chagall-Gemälde „Othello und Desdemona“ als verschollen, nun ist es wieder aufgetaucht – und soll demnächst versteigert werden.

Washington - Das FBI hat ein vor 30 Jahren gestohlenes Chagall-Gemälde entdeckt. Bei dem Kunstwerk handelt es sich um das Gemälde „Othello und Desdemona“ aus dem Jahr 1911. Es zeigt Othello mit dem Degen in der Hand, wie er die schlafende Desdemona betrachtet. Das Bild war 1988 zusammen mit Werken von Renoir, Picasso, Léger, Modigliani und Hopper aus der Wohnung der Kunstmäzene Ernest „Pick“ und Rose „Red“ Heller in Manhattan entwendet worden.

 

Nach Angaben des FBI tauchte das Chagall-Gemälde bereits im vergangenen Jahr wieder auf, nachdem ein 72-Jähriger im US-Bundesstaat Maryland die Polizei informiert habe. Dieser hatte zunächst versucht, das Bild einer Galerie in Washington zu verkaufen. Der Galerie-Besitzer lehnte dies wegen fehlender Dokumente zur Echtheit ab. Schon 2011 war der Mann laut der „New York Times“ an den Galeristen herangetreten, um das Bild zu verkaufen, war aber aus den gleichen Gründen gescheitert.

Verbindungen zur Mafia

Der 72-Jährige gab an, das Bild Ende der 80er oder Anfang der 90er Jahre von dem Dieb erhalten zu haben, bei dem es sich den Ermittlern zufolge um einen Arbeiter mit Zugang zur Wohnung der Hellers handelte. Der 72-Jährige soll Verbindungen zur bulgarischen Mafia haben, verdiente an dem Chagall allerdings nichts, weil es zum Zerwürfnis mit dem Dieb kam, mutmaßlich, weil er den Erlös nicht teilen wollte. Seitdem lagerte das Bild auf dem Dachboden.

Die Diebe hatten sich damals viel Zeit gelassen. Selbst wertvolle Teppiche trugen sie in aller Ruhe aus dem Appartement an der Upper East Side. Der Wert der Beute wurde damals auf umgerechnet 500 000 Euro geschätzt, dürfte heute aber im Millionenbereich liegen. Das Ehepaar Heller ist inzwischen gestorben. Das Ölgemälde werde den Nachlassverwaltern übergeben, teilte das FBI mit. Diese wollen das Bild jetzt versteigern lassen. Weil die Tat verjährt sei, werde gegen die beiden Männer kein Verfahren eingeleitet.