Zuletzt stand der Schwäbische Turnerbund (STB) ja durchaus da wie der begossene Pudel. Einer Trainerin und einem Trainer hatte der Sportfachverband im vergangenen Jahr ordentlich gekündigt – als Folge der Anschuldigen an die Übungsleiter von ehemaligen und aktuellen Turnerinnen am Kunstturnforum (KTF) in Stuttgart. Es ging um den Vorwurf des „systematischen körperlichen und mentalen Missbrauchs“. Die beiden hatten unabhängig voneinander gegen diese Kündigung geklagt – und in erster Instanz Recht bekommen.
Der STB kündigte an, in Berufung zu gehen, arbeitet derzeit noch an der Begründung – und bekam im Rahmen des Turnskandals am Montag den nächsten Nackenschlag versetzt. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die seit Monaten an der Aufarbeitung der Fälle arbeitet, gab bekannt, nun auch gegen aktuelle und frühere Funktionsträger in Reihen des STB zu ermitteln. Der Verdacht: Teils versuchte, vorsätzliche Körperverletzung und Nötigung in jeweils mehreren Fällen durch Unterlassen.
Trotzdem sieht der Verband nun einen Wendepunkt in der juristischen Aufarbeitung gekommen – zum Guten für den STB.
Der Turnerbund hat nun Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft beantragt und darf davon ausgehen, dass diese schon bald gewährt wird. Ein erster Überblick über die bisherigen Ermittlungen haben sich die Führungskräfte des STB bereits machen können. Danach ist die Zuversicht deutlich gestiegen, die Klagen gegen die ordentlichen Kündigungen in den Berufungsverfahren doch abwehren zu können. Denn nun scheint vorhanden, was dem bislang zuständigen Richter am Stuttgarter Arbeitsgericht gefehlt hat.
Der hatte den Klagenden Recht gegeben, weil der Verband weder konkrete Vergehen der Trainerin und des Trainers nennen, noch Ort und Zeit der mutmaßlichen Verfehlungen angeben konnte. Der Anwalt des STB hatte entgegnet, dass es schwierig sei, diese Sachverhalte zu liefern, da die Staatsanwaltschaft den Verband klar und deutlich darum gebeten habe, für den Zeitraum der Ermittlungen auf eigene Befragungen von Sportlerinnen, Trainer und Funktionäre zu verzichten. „Wir waren zur Passivität gezwungen“, sagt Markus Frank, der Präsident des Schwäbischen Turnerbunds.
Der STB geht nun hoffnungsvoller in die Berufung
Nach den Terminen am Arbeitsgericht wurde der STB in dieser Sache aber aktiv und setzte die Staatsanwaltschaft darüber auch in Kenntnis. Der Grund: Dem Verband droht durch die erfolgreichen Klagen ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Durch die erstinstanzliche Niederlage vor dem Arbeitsgericht muss der STB die Trainerin und den Trainer weiter bezahlen (sie bleiben aber freigestellt). Für das Coaching am KTF sind aber längst zwei neue Trainerinnen engagiert worden.
An rund 20 Personen hat sich der Verband selbst gewandt, nur wenige davon waren bereit, ihre Schilderungen der Zustände auch der STB-Führung anzuvertrauen. Durch die bisherigen Ergebnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungen bekommt der STB nun aber anderweitig Rückenwind – und will auf dieser nun neuen Basis auch entscheiden, wie mit einem dritten Trainer umgegangen wird, gegen den ebenfalls ermittelt wird. Und der aktuell freigestellt ist.
Nicht freigestellt sind indes die fünf Personen innerhalb der Organisationsstruktur des Verbands, gegen die die Staatsanwaltschaft nun ermittelt. Es gelte die Unschuldsvermutung, heißt es auf Seiten des STB, der diese Personen nicht als „Aktiv-Täter“ sieht. Was nicht ausschließt, dass der Verband bei einem möglichen Nachweis von Versäumnissen doch noch tätig wird. Um welche aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter es sich handelt, wollte der STB auf Nachfrage nicht mitteilen.
Was man beim Turnerbund aber betonte, ist die Einrichtung einer Task-Force, die sich zwar nicht um die Aufarbeitung der Geschehnisse vor dem Winter 2024 kümmern soll. Die Gruppe aus je vier Frauen und Männern soll aber den Trainingsbetrieb im olympischen Spitzensport im STB derart unter die Lupe nehmen, dass frühere Verfehlungen aktuell und künftig möglichst ausgeschlossen werden können.
Wenn eine vollständige Akteneinsicht erfolgt ist, will Markus Frank auch noch einmal auf jene Turnerinnen zugehen, die mutmaßlich unter den Zuständen am KTF gelitten haben – um im Namen des Verbands um Entschuldigung zu bitten.