Die Stadt bietet den Bürgern 78 Werke ihrer 500 Exponate umfassenden Sammlung zur Ausleihe an. Die Leihgebühr entspricht fünf Prozent des jeweiligen Werts eines Kunstwerks.

Ostfildern - Wer sich ein Werk des Malers Georg Baselitz oder des Bildhauers Stephan Balkenhol in die eigenen vier Wände holen will, muss nicht zwangsläufig im Lotto gewinnen oder eine große Erbschaft machen. Er kann sie auch einfach ausleihen und für 33 Monate in seinem Haus oder in seiner Wohnung ausstellen – zumindest, wenn er in Ostfildern oder in der Umgebung wohnt, denn die Stadt bietet von Sonntag, 13. Oktober, an Kunstwerke aus ihrer Sammlung zum Verleih an.

 

Werke renommierter, aber auch aufstrebender Künstler

„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, sagt Holle Nann, die Leiterin der Städtischen Galerie im Stadthaus im Scharnhauser Park. Und so rechnet sie wieder mit einem gehörigen Run, wenn sich am 13. Oktober um Punkt 11.15 Uhr die Tür zur Ausstellungshalle öffnet, und der Oberbürgermeister Christof Bolay die kunstliebenden Bürger in der Galerie begrüßt. In dieser werden dann bis zum Dienstag, 22. Oktober, 78 Werke der Genres Malerei, Grafik, Fotografie, Skulptur und Plastik ausgestellt und zum Verleih angeboten. Darunter befindet sich laut einer Ankündigung der Stadtverwaltung Kunst von bekannten renommierten Künstlern ebenso wie Exponate aufstrebender jüngerer Künstler aus dem Südwesten.

Holle Nann zufolge besteht die städtische Sammlung aus insgesamt 500 Werken, weshalb die Auswahl nicht leicht gefallen sei. Die Stadt will nicht, dass dieser Kunst-Pool ein einsames Dasein fristet. Vielmehr sollen die Bürger durch die Ausleihaktion die Gelegenheit bekommen, ihrerseits für eine bestimmte Zeit am städtischen Kunstgenuss teilhaben zu können. Bis zu drei Kunstwerke können pro Person ausgeliehen werden. Neu ist, dass die Zeit für die Leihfrist von 21 auf 33 Monate verlängert wurde. Denn es habe sich im vergangenen Juli beim Abgabetermin der im Jahr 2016 ausgeliehenen Bilder und Skulpturen gezeigt, dass die Kunstsammler auf Zeit die Trennung sehr bedauert hätten und sich eine länger dauernde Ausleihe gewünscht hätten.

Eine gute Beratung ist garantiert

Wer seine Privaträume oder aber seine Kanzlei, Praxis oder Firma künstlerisch wertvoll schmücken will, muss dafür eine Gebühr entrichten, die fünf Prozent des Werts des jeweiligen Kunstwerks entspricht. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro, mit der das Leihobjekt auch versichert ist.

Wer nicht von sich behaupten kann, ein ausgewiesener Kunstexperte zu sein, sollte dennoch keine Berührungsängste haben. Denn er wird am Servicestand der Galerie ausführlich beraten und erhält dort ein Informationsheft in dem die Ausleihbedingungen, eine Ausleihliste sowie eine Gebührentabelle enthalten sind. Am Stand wird auch ein Leihantrag gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro ausgehändigt. Sie wird später zurückerstattet, wenn ein Leihgeschäft zustande kommt.

Wer sein – noch freies – Lieblingsbild gefunden hat, überträgt die Angaben auf dem Titelschild in den Leihantrag und gibt diesen anschließend am Servicestand ab. Daraufhin wird dann ein Vertrag samt Rechnung erstellt, den der Entleiher sogleich mit nach Hause nehmen kann. Die Gebühren werden dann von ihm überwiesen. Am 23. Oktober werden dann die Kunstwerke zwischen 16 und 19 Uhr an die Kunsteigentümer auf Zeit übergeben.