Zollbeamte haben bei der Kontrolle eines Pakets aus Thailand einen kuriosen Fund gemacht: Im Füllmaterial eines Stofftiers waren zwei edle Ringe versteckt.

Einen kuriosen Fund hat das Zollamt Ludwigsburg bereits Ende Oktober in einem Paket gemacht: Im Füllmaterial eines Teddybären waren zwei funkelnde Ringe als „Beipack“ versteckt. Wie das Hauptzollamt Heilbronn mitteilt, hatte die 48-jährige Empfängerin das Paket ihrer Schwester aus Thailand als steuerfreie Geschenksendung deklariert. Neben Kaffee und Spielzeug fanden die Zöllnerinnen und Zöllner jedoch auch Medikamente und besagten Schmuck.

 

Den Ringen lag ein Zertifikat bei, weshalb das Zollamt davon ausgeht, dass der Wert des Schmucks im niedrigen vierstelligen Bereich liegt. Für die genaue Wertermittlung wird nun ein Sachverständiger hinzugezogen. Auch ob die Medikamente in Deutschland zugelassen sind, muss noch geklärt werden. „Die Beschenkte wird eine Zahlung von mehreren Hundert Euro für fällige Einfuhrabgaben und gegebenenfalls sogar weitere rechtliche Schritte erwarten,“ so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn.

Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat

Einschränkungen
Der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und Dienstleistungen ist grundsätzlich frei. Für bestimmte Waren, Länder oder Personen sind jedoch aus verschiedenen Gründen Einschränkungen vorgesehen. Das heißt, dass bestimmte Waren nur unter besonderen Voraussetzungen (etwa mit vorheriger Genehmigung) per Post- oder Kuriersendung empfangen werden können. Einige Waren darf man sich auch überhaupt nicht zusenden lassen.

Zoll
Eine Post- oder Kuriersendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Ob Zölle oder Steuern bezahlt werden müssen und wie zu verfahren ist, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Die Zollanmeldung übernimmt gegebenenfalls das Beförderungsunternehmen. Ist etwas unklar oder fehlen wichtige Infos, wird der Sendungsempfänger informiert.