Kurioser Vorfall in Gäufelden Bierdosenwurf führt gleich zu mehreren Anzeigen

In Gäufelden hat ein Mann eine Bierdose aus seinem Auto geworfen, was zu einem Polizeieinsatz führte. Nachdem der Mann daraufhin das Polizeirevier verlassen hatte, beging er gleich eine weitere Straftat.
Gäufelden - Am Mittwochabend hat ein 57-Jähriger in Gäufelden-Öschelbronn (Kreis Böblingen) eine leere Bierdose aus seinem Auto geworfen, was zu einem Streit und einem Polizeieinsatz führte. Der Vorfall ereignete sich laut Polizei gegen 21.30 Uhr in der Jettinger Straße.
Ein Ehepaar ging zu dieser Zeit dort mit ihrem Hund spazieren, als der 57-Jährige am Straßenrand anhielt und eine leere Bierdose aus dem Auto warf. Der 47-jährige Ehemann warf die Dose daraufhin zurück in den Wagen und konfrontierte den Fahrer mit seinem Verhalten. Dieser reagierte aggressiv, beleidigte die Frau und fuhr weiter. Das Ehepaar rief daraufhin die Polizei und äußerte den Verdacht, dass der 57-Jährige betrunken sein könnte.
Polizeibeamte fuhren anschließend zum Haus des Fahrers, der vor seiner Haustür stand. Als er die Polizisten sah, flüchtete er ins Haus und in seine Wohnung. Laut den Beamten habe der Mann Widerstand angekündigt, sollten sie die Wohnung betreten. Ein längeres Gespräch durch die geschlossene Tür brachte keinen Erfolg, weshalb die Beamten auf Weisung der Staatsanwaltschaft die Wohnungstür gewaltsam öffneten.
Festnahme und weiteres Vergehen
Daraufhin sprang der 57-Jährige die Polizisten an, die ihn deshalb zu Boden brachten und vorläufig festnahmen. Auch am Boden setzte er sich noch zur Wehr. Wie die Polizei mitteilte, habe ein anschließender Alkoholtest auf dem Revier den Verdacht des Ehepaares nicht bestätigt. Als die polizeilichen Maßnahmen beendet waren, fuhr der Mann mit einem Taxi nach Hause. Diese Fahrt soll er allerdings nicht bezahlt haben, weshalb der Taxifahrer wenig später aufs Revier zurückkam und den Vorfall meldete.
Dem 57-Jährigen steht nun also nicht nur eine Anzeige wegen Beleidigung und Widerstand gegen Polizeibeamte, sondern auch wegen Erschleichen von Leistungen bevor. Ob der Mann sich berechtigt nach 20 Uhr in der Öffentlichkeit aufhielt, konnte die Polizei nicht beantworten.
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