Der Betrieb des denkmalgeschützten Ensembles als Bürgerhaus ist dem Bezirksamt übertragen worden.

Kurpark - Es ist beschlossen: Entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderats am 25. April 2013 stellt die Landeshauptstadt Stuttgart den Kursaal Bad Cannstatt mit Ausnahme der Gastronomie als Bürgerhaus bereit. Von Herbst 2013 an wird das Bezirksamt Bad Cannstatt den sanierten Kursaal als Bürgerhaus betreiben. Somit können Vereine, Musikgruppen und Chöre künftig den großen und kleinen Kursaal, den Thouret-Saal, das Daimlerzimmer, die Cateringküche sowie die Verwaltungsräume in Ebene 3 anmieten. Die Verwaltungsräume in Ebene 2 werden von der Verwaltung des Bürgerhauses genutzt. Am Mittwoch wurde der Bezirksbeirat Bad Cannstatt informiert.

 

Aufgabe des Amts für Liegenschaften und Wohnen bleibt auch nach Übertragung der Betriebsführung auf das Bezirksamt unter anderem die Gebäudeunterhaltung sowie Bauunterhaltungs– und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Kursaalgastronomie und die Verwaltung der Minigolfanlage, des Daimlerturms und der Daimler-Gedächtnisstätte obliegen ebenfalls weiterhin dem Amt für Liegenschaften und Wohnen.

Aufgabe des Bezirksamtes Bad Cannstatt wird hingegen sein, den Betrieb der Veranstaltungsräume aufrecht zu erhalten, den Schließdienst und die Überwachung der Gebäudesicherheit insbesondere während einer Veranstaltung zu übernehmen, sowie die Koordination der Reinigungskräfte. Die Gebäudeverwaltung und die Parkraumbewirtschaftung übernimmt das Tiefbauamt.

Umsatzsteuer kann steuerrechtlich nicht weggelassen werden

Da das Bürgerhaus im Kursaal von seiner Ausstattung, Saalgröße und seinem Ambiente sowie den zu erwartenden Förderungen dem Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle entspricht, muss auch beim Kursaal die Umsatzsteuer berechnet werden, was nicht bei allen Lokalpolitikern Anklang fand und für Verwirrung sorgte, da in anderen Bürgerhäusern keine Umsatzsteuer erhoben wird.

„Der Kursaal ist seit Jahren ein Betrieb gewerblicher Art und deshalb auch mit einer Umsatzsteuer belegt“, erklärte der Bezirksvorsteher Thomas Jakob in der jüngsten Sitzung des Bezirksbeirates. Diese Umsatzsteuer könne man nicht einfach weglassen, das ginge steuerrechtlich nicht, sagte der Rathauschef. Einzige Möglichkeit, die Umsatzsteuer, die bei jeder Veranstaltung im Kursaal fällig wird, zu streichen, wäre sich frei zu kaufen von den Steuerermäßigungen, die bislang gewährt wurden: Die Summe, 700 000 Euro, kann sich die Stadt jedoch nicht leisten.

Grünen-Bezirksbeirätin Brigitte Schreiner sah den erhöhten Tarif dagegen kritisch: „Das soll doch ein Bürgerhaus werden, das sich alle leisten können, mit dem erhöhten Preis im Vergleich zu anderen Bürgerhäusern ist dies aber nicht der Fall“, sagte die Lokalpolitikerin.

Tarif gilt sechs statt vier Stunden

Die Erhöhung der Tarife um die Umsatzsteuer wirkt sich jedoch positiv auf die Nutzungsdauer aus: der Tarif inklusive Umsatzsteuer gilt für sechs statt nur für vier Stunden, wie es in Bürgerhäusern üblich ist. „Das ist die Kompensation für die erhobene Steuer“, erläuterte Jakob.

Das Bürgerhaus soll in erster Linie Vereinen, Chören und Musikgruppen zur Verfügung stehen. Sollte es darüber hinaus Kapazitäten geben, ist für den Bezirksvorsteher jedoch auch eine private Nutzung in Form von beispielsweise Hochzeiten möglich. „Das belebt auch die Gastronomie des Kursaals“, sagte Jakob.

Im Gespräch für die Nutzung des kleinen Kursaals sind zudem drei externe Caterer, die bei Veranstaltungen hinzugebucht werden können. Die Räumlichkeiten des Kursaals können Vereine bereits von jetzt an buchen, von Oktober an kann der sanierte Kursaal wieder für Veranstaltungen genutzt werden.

Für die Cannstatter Vereine geht damit eine Durststrecke zu Ende: Seit der Schließung des Kursaals im Jahr 2007 mussten sie mit ihren Veranstaltungen in andere, oft in anderen Stadtbezirken gelegene Räume ausweichen. Zuletzt bangten sie um das Gebäude im Kurpark, weil ein Betrieb als Veranstaltungszentrum anstatt als Bürgerhaus im Gespräch war.