Die Union will, dass für Saisonarbeiter weiterhin die ersten 70 Tage keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Arbeitsminister Heil von der SPD hingegen will zur alten 50-Tages-Grenze zurück.

Berlin. - Saisonarbeiter sind ein fester Faktor in der deutschen Wirtschaft geworden. Die aktuellsten Zahlen stammen aus dem vergangenen Sommer, als es laut Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni etwa 309 000 kurzfristig Beschäftigte gab, 49 000 davon in Baden-Württemberg. Ein knappes Viertel der Saisonarbeiter kommt aus dem Ausland, vorrangig der EU, wobei Rumänen und Polen hier die größte Gruppe bilden.

 

Wegen der Bedeutung der Saisonarbeit für Landwirtschaft, Gartenbau, Gastronomie oder Tourismus war die Sorge besonders groß, dass der 2015 eingeführte Mindestlohn zu größeren Verwerfungen führen könnte. Der Gesetzgeber ließ deshalb vorübergehend Abweichungen zu und beschloss damals zudem eine Übergangsregelung: Statt zwei Monate oder maximal 50 Arbeitstage dürfen Personen seither drei Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt werden, ohne dass der Arbeitgeber für sie Sozialabgaben entrichten muss.

Diese Regelung läuft nun zum Jahresende aus. Ab dem 51. Tag der Beschäftigung müssen Gast- und Landwirte im kommenden Jahr dann wieder Sozialabgaben zahlen, was ihnen nicht passt. Schon im April plädierte Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied für eine dauerhafte Beibehaltung des Sozialabgabenrabatts, weil viele Landwirte „weiterhin erhebliche Probleme haben, die durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gestiegenen Lohnkosten zu erwirtschaften“.

Inzwischen haben sich eine ganze Reihe von Politikern, vor allem aus Union und FDP, der Forderung angeschlossen, allen voran Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Besonders groß ist der Druck auf den zuständigen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der aus Baden-Württemberg kommt. FDP-Landeschef Michael Theurer initiierte mit seiner Bundestagsfraktion vor der Sommerpause eine Anfrage zum Thema, in der es heißt, viele Betriebe sähen „sich in letzter Konsequenz sogar in ihrer Existenz bedroht“.

Nun hat die CDU-Landesgruppe in der größten Regierungsfraktion nachgelegt. In einem Brief ihres Vorsitzenden Andreas Jung aus Konstanz an Arbeitsminister Heil, der unserer Zeitung vorliegt, hält er die Sonderregelung weiter für „unerlässlich, weil unsere Sonderkulturbetriebe andernfalls Probleme bekommen, Arbeitskräfte zu gewinnen und die Ernte einzufahren“. Das Schreiben schließt mit der Forderung an Heil, „zeitnah die Verlängerung der 70-Tage-Regel auch über das Jahr 2018 hinaus anzustoßen“.

Der Sozialdemokrat denkt jedoch nicht daran. Er hat den Bauernverbänden seine Entscheidung schon vor der Sommerpause mitgeteilt und will sich bisher auch durch die zahlreichen Appelle nicht umstimmen lassen. „Der Zweck, der hinter der Übergangsregelung stand, ist erfüllt: Der Mindestlohn gilt, und er hat sich bewährt“, teilt ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage mit: „Es hat keine Beschäftigungsverluste oder Verwerfungen gegeben, wie manche zuvor befürchtet hatten.“ Auch nicht, als andere vorübergehende Ausgleichsmaßnahmen eingestellt wurden. „Am 31. 12. 2018“, heißt es aus dem Ministerium daher sehr entschieden zur 70-Tage-Obergrenze, „wird diese Übergangsregelung daher wie geplant auslaufen“.