Selbstanzeige, Nachzahlung und damit ist die Steuerhinterziehung gegessen? Damit wollen sich die Länder-Finanzminister nicht mehr abfinden und verständigen sich auf strengere Regeln.

Selbstanzeige, Nachzahlung und damit ist die Steuerhinterziehung gegessen? Damit wollen sich die Länder-Finanzminister nicht mehr abfinden und verständigen sich auf strengere Regeln.

 

Berlin - Für Steuerbetrüger wird es künftig teurer und schwieriger, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Die Finanzminister der Länder verständigten sich am Donnerstag in Berlin darauf, die Regeln für die umstrittene strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nochmals deutlich zu verschärfen.

So soll der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung künftig erhöht und der Zeitraum zur Offenlegung von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Differenzen gibt es unter anderem in der Frage, ob der Hinterziehungsbetrag, ab dem der Strafzuschlag fällig wird, von derzeit 50 000 Euro gesenkt werden sollte. Auslöser für die strengeren Regeln war auch der Fall des Steuersünders und früheren FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß.

Strittige Punkte haben Zeit bis Ende Mai

Offen ist auch, wie stark Zuschläge bei schwerer Steuerhinterziehung angehoben werden sollen. Die strittigen Fragen sollen bis Anfang Mai geklärt werden. Die Unions-Fraktion warnte vor zu hohen Hürden. Die Selbstanzeige müsse weiter handhabbar bleiben. Auch angesichts der geplanten Verschärfungen meldeten Finanzämter zuletzt einen deutlichen Anstieg der Selbstanzeigen reuiger Steuerbetrüger.

Nach Länder-Angaben soll nach jetzigem Stand der Strafzuschlag bei hinterzogenen Beträgen über 50.000 Euro künftig 10 Prozent betragen. Er beträgt bisher 5 Prozent und wird zusätzlich zum Verzugszins von 6 Prozent erhoben. Zudem müssten Steuerhinterzieher künftig in allen Fällen Angaben für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren offenlegen. Damit sei auch die umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuern für den Zehn-Jahreszeitraum zwingend, um straffrei zu bleiben. Die Strafverfolgungsverjährung solle dazu auch bei einfacher Hinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden.

"Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt"

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) erklärte: „Wir werden am Ende eine gute Lösung vorlegen, davon bin ich überzeugt.“ In einer Vorlage der Ministerrunde vom Donnerstag heißt es: „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent bekämpft werden.“ Sie dürfe daher im Interesse der ehrlichen Steuerzahler kein kalkulierbares und hinnehmbares Risiko für Steuerhinterzieher sein.

Die Finanzminister der Länder lassen prüfen, ob auch Zuschläge unterhalb 50.000 Euro möglich sind, der Strafzuschlag höher als 10 Prozent ausfallen kann und ob eine Obergrenze machbar ist. Auch soll erörtert werden, ob eine Obergrenze für die Wirksamkeit der Selbstanzeige möglich ist. Auch geht es darum, wie eine komplette, aller Steuerarten umfassende Selbstanzeige aussehen muss.

Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) sprach von einem Durchbruch für mehr Steuergerechtigkeit. Er hoffe, dass die Regeln Anfang 2015 in Kraft treten. Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU) sagte hr-iNFO, nur wenn sich Steuerhinterzieher weiter selbst anzeigen, komme man auch an große Summen heran.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), erklärte: „Die Selbstanzeige darf kein bequemer Ausweg für den Steuerhinterzieher sein.“ Da das Instrument der Selbstanzeige weiter rechtssicher und handhabbar ausgestaltet sein müsse, seien Details noch zu klären. Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU) warnte: „Wenn wir die Hürden so hoch ziehen, dass keiner sie mehr erfüllt, dann ist nichts gewonnen.“ Außerdem dürfe nicht jedes Fehlverhalten kriminalisiert werden. Die Selbstanzeige bringe ein Zigfaches mehr an Einnahmen als Steuer-CDs.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sagte in der ARD, es müsse geklärt werden, „ob es irgendwo eine Grenze geben muss, an der generell die Selbstanzeige nicht mehr greift“. Es sei schon ein Unterschied, ob man 500.000 Euro oder 30 Millionen anzeige.