Die grün-regierten Länder haben sich darauf verständigt, Abschiebungen nach Afghanistan nicht zu blockieren, sondern generell möglich zu machen, wenn der Bund einige Bedingungen erfüllt. Vorrangig sollen Gefährder und Straftäter abgeschoben werden.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - An den grün-regierten Ländern sollen Abschiebungen vor allem von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan nicht scheitern, wenn der Bund bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Darauf haben sich nach Informationen unserer Zeitung zehn von den elf Landesregierungen mit grüner Beteiligung verständigt. Lediglich Niedersachsen wollte den Beschluss nicht mittragen. Sie wollen die Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan generell vollziehen, wenn die Bundesregierung die Sicherheitsbewertung für das Land am Hindukusch kontinuierlich aktualisiert und den Ausreisepflichtigen kein Schaden an Leben und Gesundheit droht. „Das ist ein verantwortungsvolles und tragfähiges Papier, auf das sich die große Mehrheit der Grünen in den Landesregierungen geeinigt hat“, erklärte Volker Ratzmann, der Bevollmächtigte des Landes Baden-Württemberg, gegenüber unserer Zeitung.

 

Abschiebungen nach Afghanistan bisher stark umstritten

Abschiebungen nach Afghanistan sind bisher stark umstritten, weil viele Politiker und auch viele Entwicklungsorganisationen Zweifel an Afghanistan als sicherem Herkunftsland haben. Bisher hatte Deutschland abgelehnte afghanische Asylbewerber meist jahrelang geduldet. Wegen der fragilen Sicherheitslage am Hindukusch verhinderten Gerichte mehrmals die zwangsweise Rückführung in das Krisenland. Letztlich wurden nur wenige Afghanen tatsächlich abgeschoben.

Bund soll Sicherheitsanalyse permanent aktualisieren

Eine der Bedingungen, die die grün-regierten Länder definiert haben und die der Bund sicherzustellen hat, ist eine umfassendere, schlüssigere und ständig aktualisierte Sicherheitsbewertung des Ziellandes. „Eine der Voraussetzungen, die gegeben sein muss, ist eine Sicherheitslage im Zielstaat, die gewährleistet, dass Ausreisepflichtige keinen Schaden an Leben und Gesundheit nehmen. Diese Bewertung der Sicherheitslage obliegt dem Bund“, heißt es in dem Papier, das unserer Redaktion vorliegt. „Die Grünen fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Sicherheitslage in Afghanistan auf der Grundlage aktueller Einschätzungen ihrer Behörden und der vor Ort tätigen Hilfsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen erneut zu bewerten“ und dabei ausdrücklich auch Zweifel an der Sicherheitsbewertung einzubeziehen. Außerdem wird der Bund von den zehn Ländern aufgefordert, die Rahmenbedingungen für Rückführungen und freiwillige Ausreisen nicht nur mit der afghanischen Regierung, sondern auch mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk und der Internationalen Organisation für Migration zu verbessern. Darauf habe sich die Innenministerkonferenz bereits im Dezember 2015 verständigt. „Die Länder setzen das Ausländerrecht und damit auch vollziehbare Ausreisepflichten um“, heißt es weiter. Sie setzen dabei „im Einklang mit Recht und Gesetz vorrangig auf freiwillige Rückkehr.“

Grüne kritisieren demonstrative Sammelabschiebungen als unwürdig

Betont wird in dem zweiseitigen Papier, dass die Länder nur dann von Abschiebungen nach Afghanistan dauerhaft und grundsätzlich absehen können, „wenn die Bundesregierung ihre derzeitige Einschätzung der Sicherheitslage ändert“. Dabei berufen sie sich auf die Rechtslage. „In Landeskompetenz kann ein Abschiebestopp Abschiebungen für maximal drei Monate aufschieben, aber nicht aufheben“, heißt es in dem Beschlusspapier. Auf Landesebene setzen die Länder sich dafür ein „dass vorrangig Straftäter und Gefährder abgeschoben werden.“ Insgesamt sollten die familiäre und gesundheitliche Situation der Betroffenen und die bereits erbrachten Integrationsleistungen berücksichtigt werden. Die Grünen kritisieren allerdings „die unwürdige öffentliche Darstellung von ‚Sammelabschiebungen‘ zur politischen Instrumentalisierung“.