Eigentlich hatte Hans Martin Wörner aus Stuttgart-Vaihingen die Sache im Kopf längst abgehakt – bis vor Kurzem. Da kam er zurück, der Lärm eines Hobbys, das er als stumpfsinnig verurteilt.

Vaihingen - Am Karfreitag um die Mittagszeit erlebte Hans Martin Wörner ein Déjà-vu, das er nicht mehr für möglich gehalten hatte. Von einer Wiese, die in Sichtweite seines Grundstücks in Dürrlewang liegt, schallte ohrenbetäubender Lärm ins Wohngebiet herüber – es klang so, als lande gleich ein Hubschrauber vor dem Haus.

 

Und tatsächlich war es ein Hubschrauber, der den Krach verursachte. Allerdings kein echter, sondern ein Modellhubschrauber mit Elektromotor. „Der Motor ist auch nicht das Problem“, sagt Hans Martin Wörner. Der durch die Bewegung der Rotorblätter erzeugte Schall verursache vielmehr den Lärm und lasse es kaum zu, noch einen klaren Gedanken zu fassen.

Vergessen geglaubte Erinnerungen werden wieder wach

Seither ist der Besitzer des Geräts regelmäßig auf der Wiese aufgetaucht und hat seinen Hubschrauber mit viel Getöse auf- und absteigen lassen. Für Hans Martin Wörner löst all das längst vergessen geglaubte Erinnerungen aus. Denn bereits vor neun Jahren war das Feld, das zum Landschaftsschutzgebiet Glemswald gehört, zur buchstäblichen Spielwiese für eine Gruppe von Modellfliegern geworden.

Die Nachbarn, Wörner inklusive, fühlten sich terrorisiert, es kam zu emotionalen Auseinandersetzungen. Nach einer Weile erledigte sich das Problem von selbst, weil das Geschäft, dessen Inhaber die treibende Kraft hinter der Fliegerei war, dicht machte.

Nun also wieder das gleiche Spiel. „Ich kann einfach nicht verstehen, wie jemand so wenig Rücksicht nehmen kann“, sagt der 75-jährige Pensionär, der sich zwar für die Technik des Hubschraubers erwärmen kann, das Hobby an sich aber als stumpfsinnig empfindet.

Was sagt die Rechtslage zu all dem?

Die Polizei, die er am Karfreitag verständigte, konnte nach längerer Unterredung mit dem Mann nichts ausrichten. Denn der Betrieb von unbemannten Fluggeräten ist zwar über Naturschutzgebieten, Nationalparks, Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäischen Vogelschutzgebieten verboten. In Landschaftsschutzgebieten (LSG) dagegen gilt kein grundsätzliches Verbot.

Je nach geltender Verordnung können Hobbyflieger aber verpflichtet werden, eine Erlaubnis einzuholen. Nicht so im Landschaftsschutzgebiet Glemswald, wie die Stadt auf Anfrage bestätigt. Laut geltender Verordnung müsste eine Erlaubnis nur dann eingeholt werden, wenn ein Start- oder Landeplatz für Luftfahrzeuge oder Flugmodellen eingerichtet wird, die einer luftverkehrsrechtlichen Erlaubnis bedürfen, sagt die Stadt-Sprecherin Ann-Katrin Keicher. Wer Modell-Drohnen und ähnliches nur fliegen lässt, braucht indes eine solche Erlaubnis nicht. Diese Einschätzung bestätigt das Regierungspräsidium. Pech für Hans Martin Wörner, der befürchtet, nun dauerhaft dem Lärm des Hubschraubers ausgesetzt zu sein.

Auswirkungen von Drohnen auf Wildtiere

Wörners Sorgen gelten aber nicht nur dem eigenen Recht auf Ruhe und jenem seiner Nachbarn. Auch die Wildtiere sieht er durch den Lärm gefährdet, die Brutstätten der Bussarde, Milane und Falken, die Aufzucht junger Rehe im Niederholz würden empfindlich gestört.

Doch die schädliche Auswirkung von Drohnen auf die Tierwelt müsste erst nachgewiesen werden – und die Datenlage dazu ist dünn. Zwar könnten Drohnen wild lebende Tiere beunruhigen oder gar stören, wie Markus Pagel vom Landesverband Baden-Württemberg des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) in einer online veröffentlichten Expertise schreibt. „Die allgemeine Annahme, dass Vögel durch die Anwesenheit von Drohnen gestört werden oder gar ihr Bruterfolg vermindert wird, reicht für eine behördliche Untersagung nach Artenschutzrecht jedoch nicht aus“, so Pagel weiter. Der Erfahrungsschatz zur Wirkung von Drohnenflügen auf Brutvögel liege noch nicht in ausreichendem Umfang vor.