Seit 16 Jahren schleift die Stadt einen Lärmminderungsplan durch die Gremien mit bis dato dürftiger Bilanz. Eine Fortschreibung wird dennoch folgen.

Vaihingen - Die Vorlage ist so dick wie das Telefonbuch einer mittleren Kreisstadt. Auf 300 Seiten haben Mitarbeiter der Verwaltung aufgelistet, wie sie dem Lärm in Stuttgart Herr werden wollen. Der Lärmaktionsplan wurde 2009 aufgestellt, nun soll er vom Gemeinderat fortgeschrieben werden. Es geht darum, Maßnahmen aufzuzeigen, die helfen sollen, die Belastung für die Bevölkerung zu reduzieren. In diesem Fall ist Vaihingen Vorreiter, wenn auch in eher unrühmlicher Art. Denn einen Lärmminderungsplan hat die Stadt dort bereits im Jahr 2000 aufgestellt, mithin vor 16 Jahren. Die Bilanz für diesen Bezirk darf getrost als kläglich beschrieben werden. Nach einer anfänglichen Dynamik darbt das Thema seit geraumer Zeit.

 

So umfasst der Plan nach derzeitigem Stand 57 Maßnahmen, die wünschenswert wären. Zu Beginn waren es aber auch schon 57 Maßnahmen. Von diesen sind inzwischen knapp die Hälfte realisiert worden, und 2008, als die Stadt über eine Ausweitung auf andere Bezirke debattierte, waren es beinahe auch schon so viele gewesen.

Nicht zu erwarten, ungewiss, abgelehnt

Schon damals sagten Vertreter des Amts für Umweltschutz bei einer gemeinsamen Sitzung aller Filder-Bezirksbeiräte, dass man sich von dem Papier nicht viel erhoffen sollte. „Die Erfahrung aus Vaihingen lehrt uns das“, sagte seinerzeit ein Vertreter der Verwaltung. Mit dem Erreichten der ersten acht Jahre waren sie für Vaihingen also schon damals nicht zufrieden gewesen. Und in den folgenden acht Jahren geschah dann zudem fast gar nichts mehr. Dennoch wird das Konvolut weiterhin durch die Gremien geschleift.

Aber was steht denn nun in dem Papier? Zum Beispiel, dass die Möhringer Landstraße 2001 auf eine Fahrspur je Richtung zurückgebaut wurde. Am Wallgraben gilt seit 2003 Tempo 30. Die Ampelschaltung entlang der Robert-Leicht-Straße wurde 2004 angepasst. Und ein Fahrverbot für Lastwagen wurde für den Bezirk im Jahr 2006 angeordnet. 2007 wurde der Fahrbahnbelag der Büsnauer Straße erneuert.

Seitdem kann man die weiteren Tätigkeiten an einer Hand abzählen. Bedeutend ist einzig der Bau einer Lärmschutzwand entlang der Gründgensstraße im Jahr 2015. Und hinter vielen Maßnahmen stehen Wörter wie „in absehbarer Zeit nicht zu erwarten“, „wird zurzeit nicht weiterverfolgt“, „zurückgestellt“, „ungewiss“ oder gleich „abgelehnt“.

In fünf Jahren wird das Konvolut erneut geprüft

Dazu gehört zum Beispiel ein lärmmindernder Fahrbahnbelag auf der A 831. Der Asphalt wurde übrigens 2010 erneuert, aber nicht mit dem gewünschten Material. Dann finden sich noch eine ganze Reihe von Kreisverkehren in dem Papier sowie gleich mehrere Lärmschutzwände und die Forderung nach Schallschutzfenstern entlang der Hauptstraßen.

Nur zwei Drittel der Vorschläge fallen übrigens in den Zuständigkeitsbereich der Stadt. Der Rest verteilt sich auf die SSB, das Land, den Bund oder die Deutsche Bahn. Und vor allem die Bahn glänzt dadurch, dass sie in 16 Jahren noch keine einzige Forderung umgesetzt hat. Weshalb die Autoren der Vorlage auch formulieren, dass es sich lediglich um ein Strategiepapier handle und es keine rechtliche Verpflichtung gebe. In fünf Jahren, so heißt es, soll der Lärmaktionsplan erneut überprüft und dann mal wieder fortgeschrieben werden.