Lärmbelastung in Esslingen Wo es besonders laut ist und was die Stadt dagegen tun will

Die Hauptstraße in Esslingen-Zell gilt neuerdings als Lärmbrennpunkt. Foto: R/obin Rudel

Manche Menschen in Esslingen sind stärker vom Verkehrslärm betroffen als andere. Welche Bereiche als Problemzonen gelten und was dagegen getan werden kann, soll nun bei der Diskussion um den Lärmaktionsplan Stufe vier erörtert werden.

Lärm ist ungesund, darin sind sich Experten einig. Die Stadt Esslingen ist dran an dem Thema: Sie muss sich jetzt mit Stufe vier des so genannten Lärmaktionsplans beschäftigen – und damit mit zwei neuen Lärmbrennpunkten. Erst im Oktober 2021 hat die Stadt den Lärmaktionsplan Stufe drei aufgestellt. Doch weil das Land im vergangenen Herbst bereits die Ergebnisse der Lärmkartierung Stufe vier veröffentlicht hat, muss Esslingen nun den bestehenden Lärmaktionsplan überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.

 

Auf Grundlage von Konfliktkarten und statistischen Auswertungen wurden sogenannte vorrangige und nachrangige Brennpunkte in Esslingen ermittelt. Bei vorrangigen Brennpunkten handelt es sich um Straßenabschnitte, in denen an zahlreichen eng beieinander liegenden Gebäuden Lärmwerte von 70 Dezibel der Frequenz A tagsüber beziehungsweise 60 Dezibel der Frequenz A in der Nacht erreicht oder überschritten werden. Nachrangige Brennpunkte sind nicht ganz so stark vom Verkehrslärm betroffen: Dabei handelt es sich um Straßenabschnitte, in denen an zahlreichen nah beieinander liegenden Gebäuden Lärmwerte von 65 Dezibel der Frequenz A tagsüber beziehungsweise 55 Dezibel der Frequenz A nachts erreicht oder überschritten werden.

Vorrangige und nachrangige Lärmbrennpunkte

Zu den vorrangigen Schwerpunkten gehören die Neckarstraße, die Plochinger Straße, die Kiesstraße, die Entengrabenstraße, die Grabbrunnenstraße, die Wielandstraße, die Schorndorfer Straße zwischen Ulmer Straße und Ortsende und die Hauptstraße zwischen Ortseingang und Johannesstraße, zu den nachrangigen Brennpunkten die Mülbergerstraße zwischen Ebershaldenstraße und Wielandstraße, die Bundesstraße B 10 im Bereich der Berkheimer Straße sowie die B 10 im Bereich Sirnau. Die meisten dieser Bereiche wurden bereits in früheren Lärmaktionsplänen als Gebiete mit hoher Lärmbelastung erkannt – teilweise wurden Vorhaben zur Lärmminderung bereits begonnen oder umgesetzt, etwa Tempolimits eingeführt, Schallschutzfenster oder neue Fahrbahnbeläge eingebaut. Neu dabei sind aber zwei Bereiche: die Plochinger Straße zwischen Ulmer Straße und Ortsende sowie die Hauptstraße zwischen Ortseingang und Johannesstraße.

Noch sind nicht alle Vorhaben aus der dritten Stufe des Lärmaktionsplans umgesetzt. So soll laut Stadt etwa zu Beginn des Jahres 2025 auf mehreren Strecken in Esslingen Tempo 30 eingeführt werden, nämlich auf Abschnitten der Krummenackerstraße, der Maienwalterstraße und der Sulzgrieser Straße, der Ruiter Straße, der Mülbergerstraße sowie der Neckarstraße. Wie die neu erfassten Lärmbrennpunkte in der Plochinger Straße und der Hauptstraße entschärft werden können, soll im Rahmen der Diskussionen um die vierte Stufe des Lärmaktionsplans diskutiert werden. Denkbar wäre laut Stadtverwaltung etwa eine Geschwindigkeitsreduzierung oder der Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags. Ähnlich sieht es bei der Hirschlandstraße aus, die zwar bereits in der dritten Stufe des Lärmaktionsplans als Brennpunkt identifiziert, aber noch nicht abschließend behandelt wurde.

Entwurf des Lärmaktionsplans wird öffentlich ausgelegt

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe vier soll bis Mitte August öffentlich ausgelegt werden, damit die Öffentlichkeit sich informieren und beteiligen kann. Die Stadt weist allerdings darauf hin, dass die Lärmkarten seit der Lärmkartierung aus dem Jahr 2022, die Grundlage für die Stufe vier des Lärmaktionsplans sei, nach neuen, EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt würden. Daher ließen sich die Lärmdaten nicht mit denen vorheriger Stufen vergleichen – und man könne noch keine abschließende Beurteilung über den Erfolg der Lärmschutzmaßnahmen vornehmen. Die Entscheidung über den Lärmaktionsplan Stufe vier in den Gremien ist für Herbst geplant.

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