Schon seit vielen Jahren leiden die Stammheimer unter dem Lärm des grenznahen Kornwesterheimer Gewerbegebiets. Momentan sind deshalb zwei Klagen anhängig. Über den aktuellen juristischen Sachstand hat die Bürgervereinsvorsitzende Anne Gabius im Bezirksbeirat informiert.

Stammheim - Schon seit Jahren schwelt ein Streit zwischen Stammheim und Kornwestheim. Hintergrund ist ein Areal auf Kornwestheimer Gemarkung, das direkt an Wohngebiete im Norden Stammheims grenzt und auf dem eine große Multifunktionshalle steht, die rund um die Uhr genutzt wird. Das führt zu erheblichen Lärmbelästigungen. Momentan sind zwei Klagen von Stammheimer Bürgern anhängig, die die Rechtmäßigkeit der Bebauungspläne in Frage stellen. Anne Gabius, die Vorsitzende des Stammheimer Bürgervereins, hat im Bezirksbeirat über den aktuellen juristischen Sachstand berichtet.

 

Die Lärmbelästigungen dauern schon viele Jahre

Gleich zu Beginn zeigte Gabius einen Artikel der Stuttgarter Zeitung aus dem Jahr 2004. „Lärmgrenzwerte in Sieben Morgen deutlich überschritten“, lautete damals die Überschrift. Daran habe sich nichts geändert: „Es wurde seitdem nichts am Lärmschutz gemacht.“ Gabius erläuterte, dass der Bürgerverein das Anliegen und die Klage der Stammheimer unterstütze. Dabei habe man vor einigen Monaten einen großen Erfolg feiern können: Das Verwaltungsgericht Mannheim hatte den Bebauungsplan für das Areal „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ für unwirksam erklärt. Bei dem Plan handle es sich sozusagen um eine Mogelpackung: Kornwestheim hatte für das 3,8 Hektar große Gebiet ein Industriegebiet ausgewiesen, es allerdings in Teilbereiche aufgegliedert, was auf dem Papier andere Auswirkungen auf die Lärmemissionen hat – aber eben nicht in der Realität. Kornwestheim habe eine Art „Zwitter“ zwischen Industrie- und Gewerbegebiet geschaffen, das im Baurecht nicht vorgesehen sei.

Noch ist die Klage aber nicht entschieden: Kornwestheim ging in Revision, die Entscheidung liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit einem Urteil rechnet Gabius frühestens in einem Jahr. Sollte das Mannheimer Urteil bestätig werden, wäre der Bebauungsplan rechtswidrig, die Baugenehmigung verlöre die Rechtsgrundlage. Gabius ist klar, dass die Halle nicht abgerissen würde. Stattdessen setzt sie darauf, dass dann die Grenzwerte eingehalten werden müssten, beispielsweise durch Lärmschutz-Verbesserungen und einer Einschränkung der Betriebszeiten.

Zwei Klagen werden momentan verhandelt

Die zweite Klage richtet sich gegen den Bebauungsplan „Im Bereich Sigelstraße“. Das 3,2 Hektar große Areal grenzt direkt an das Containerbahnhof Süd Gelände. Die Klage ist noch im Anfangsstadium. Bis Mitte Februar müssen die Unterlagen eingereicht werden.

„Ich bin optimistisch, dass das Mannheimer Urteil hält“, sagte Gabius. Auch der zweiten Klage schreibt sie gute Chancen zu. Doch der juristische Weg sei nicht der einzige: „Wir müssen wieder stärker in die politische Diskussion kommen.“ Der Stuttgarter Gemeinderat müsse über den Sachverhalt diskutieren. Spätestens seit der Erste Bürgermeister Fabian Mayer vergangenes Jahr bei einem Ortsrundgang in Stammheim war, ist das Problem im Stuttgarter Rathaus angekommen. Mayer hat seinen Kollegen, dem Baubürgermeister Peter Pätzold, um Stellungnahme gebeten. Die las Bezirksvorsteherin Susanne Korge am Dienstag vor und sorgte damit für eine gewisse Erheiterung in den Reihen der Räte. Pätzold verweist in seinem Schreiben auf das Strukturkonzept Nord und schlägt einen „Nachbarschaftsdialog“ vor. Vorher sollen Sachverständige eine „gemeinsame Messplanung“ erarbeiten.

„Eigentlich müsste die Stadt Stuttgart das Verfahren führen,“ sagte die SPD-Beirätin Judith Vowinkel. Es gelte zu klären, wo die Landeshauptstadt in der Pflicht stehe. Auch Gabius ergriff nochmals kurz das Wort: Zwar habe es ein Treffen von Stammheimer und Kornwestheimer Vertretern gegeben, dabei sei aber wenig herausgekommen. Man habe sich noch nicht einmal auf einen gemeinsamen Mediator einigen können.