Immer mehr Gemeinden in Baden-Württemberg nehmen sich des Themas Lärmschutz an. Im Südwesten ist der Zuwachs an Lärmaktionsplänen im bundesweiten Vergleich am deutlichsten.

Stuttgart - Laut EU-Recht sind alle Kommunen verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Aus einer aktuellen Meldung aus dem für den Lärmschutz zuständigen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Stuttgart geht jedoch hervor, dass bundesweit nur ein Drittel der Städte und Gemeinden dementsprechend handelt. „Die Pflicht besteht, doch Sanktionen bei Nichterfüllung gibt es nicht“, nennt ein Sprecher des Ministeriums einen Grund für manches Versäumnis. Positiv sieht das Stuttgarter Ministerium, dass „Baden-Württemberg den deutlichsten Zuwachs an Meldungen zur Lärmaktionsplanung in den letzten fünf Jahren verzeichnet“. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die auf einer deutschlandweiten Untersuchung des Bundesumweltamtes beruht.

 

Gerade bei abgeschlossenen oder in Bearbeitung befindlichen Lärmaktionsplänen liege Baden-Württemberg klar oberhalb des Bundesdurchschnitts, sagt die zuständige Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne). Auch seien im Rahmen der Planaufstellung überdurchschnittlich häufig konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt worden. „Die Lärmbilanz 2015 zeigt aber auch, dass in Sachen Lärmschutz nach wie vor dringender Handlungsbedarf besteht“, hebt Gisela Splett hervor, die auch Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung ist.

Ein Lärmaktionsplan alleine reduziert den Lärm nicht

Ein Lärmaktionsplan alleine reduziert den Geräuschpegel noch nicht. Aber er zeigt auf, was getan werden kann, um den Lärmpegel zu reduzieren. Voraussetzung dazu sind die Lärmkarten, aus denen die Lärmbelastung von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in Ballungsräumen auch anderer relevanter Lärmquellen wie Industriegelände hervorgeht. Diese Lärmkarten sind laut Ministerium mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Dies ist nach 2007 auch im Jahr 2012 geschehen.

Wie berichtet, müssen laut aktuellen Zahlen in Baden-Württemberg jede Nacht 280 000 Menschen Verkehrslärm mit mehr als 55 dB(A) aushalten, weitere 250 000 sind wegen der Züge ähnlich hoch belastet. 2014 und 2015 hat das Land 28 Millionen Euro in den Lärmschutz investiert, darunter 16,5 Millionen in schallschluckende Fahrbahnbeläge, 7,5 Millionen Euro in Schallschutzwände oder auch den Schall dämmende Wälle. Zum passiven Lärmschutz zählen Schallschutzfenster, für die zwei Millionen Euro ausgegeben wurden und zwei Millionen Euro für passiven Lärmschutz, vor allem Schallschutzfenster.

Im Falle von bestehenden Landesstraßen wurden die Lärmsanierungswerte um zwei dB(A) gegenüber den Werten an Bundesfernstraßen gesenkt, von 67 am Tag und 57 in der Nacht auf 65 und 55. Das führt dazu, dass weitere Ortsdurchfahrten im Zuge von Sanierungen mit lärmarmen Belägen ausgestatten werden können.

Kein Lärmbonus mehr für Eisenbahnen

Für die Lärmsanierung an der Schiene haben sich mit dem Wegfall des so genannten Schienenbonus und einer Absenkung der Lärmsanierungswerte auf die Werte für Bundesfernstraßen die Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Simpel gesagt lagen die Grenzwerte für die Geräuschpegel an Schienenstrecken höher als jene für den Straßenverkehr. Man war aufgrund von Jahrzehnte alten Studien davon ausgegangen, dass Schienenverkehr grundsätzlich weniger belastet als Straßenlärm. Jetzt gelten neue Bedingungen, die dazu führen sollen, dass auch bereits lärmsanierte Gebiete entlang von Eisenbahnschienen ein zweites mal Bundesmittel für den Lärmschutz erhalten können. „Ich habe mich beim Bundesverkehrsministerium erfolgreich für eine Klarstellung eingesetzt, dass auch diese Gebiete unter den neuen Rahmenbedingungen nochmals in das Programm aufgenommen werden“, sagt Gisela Splett hierzu.

Ein Ärgernis für viele Anwohner von Straßen ist der Lärm, den Motorräder verursachen. „Motorräder dürfen laut sein“, bedauert die Staatssekretärin. Sie hat mehrfach auf die Unzulänglichkeiten der Typzulassungsverfahren der EU für Motorräder unter Lärmschutzgesichtspunkten hingewiesen. Derzeit wird ein Motorrad-Lärm-Display entwickelt, das Bikern ähnlich wie bei einem Tempo-Display auf den Sound der Motorräder hinweist. Auf diese Weise sollen sie für eine rücksichtsvollere Fahrweise gewonnen werden.