Das Land Baden-Württemberg regelt die Isolation von Infizierten neu. Auf die Krankenhäuser kommt eine weitere Meldepflicht für die Intensivstationen zu.

Stuttgart - In Sorge vor der Virusvariante Omikron hat die Landesregierung kurzfristig neue Quarantäneregeln in Kraft treten lassen, die bereits seit Mittwoch gelten. Geimpfte oder genesene Personen müssen generell auch künftig nicht in die Absonderung – außer, es ist Omikron im Spiel. Dann kann das Gesundheitsamt auch für sie Quarantäne anordnen. „Für positiv getestete Personen wird die Absonderung einheitlich auf zehn Tage festgelegt“, teilte das Sozialministerium mit. Als Startdatum für das Laufen der Frist gilt künftig das Datum des Tages, an dem die Infektion nachgewiesen worden ist. Früher war das Auftreten von Symptomen als Startzeitpunkt genannt worden, im Winter aber treten viele Erkältungskrankheiten auf, die ähnliche Symptome wie eine Corona-Infektion haben, was Verwirrung stiften könnte.