Das Land geht zwar in Sprungrevision gegen das Fahrverbotsurteil, hat das Wesen des Richterspruchs aber akzeptiert. Spätestens jetzt ist klar: Es braucht die Blaue Plakette. Ein Kommentar von Lokalchef Holger Gayer

Chefredaktion : Holger Gayer (hog)

Stuttgart - Haben sie es also doch noch geschafft, die Streithähne von Grün und Schwarz, und sich auf den letzten Drücker darauf geeinigt, per Sprungrevision gegen das Fahrverbotsurteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vorzugehen. Frei nach dem Motto: Was lange währt, wird endlich gut – und jetzt machen wir erst mal weiter wie bisher?

 

Wer so denkt, springt zu kurz – und verkennt vor allem die juristischen Feinheiten. Mit ihrer Entscheidung für die Sprungrevision akzeptiert die Landesregierung dem Wesen nach das Stuttgarter Urteil, das den Gesundheitsschutz höher bewertet als das Recht der Dieselfahrer, ihr Auto jederzeit benutzen zu können. Das Bundesverwaltungsgericht prüft jetzt ausschließlich, ob die Stadt ein Fahrverbot mit eigenen Schildern durchsetzen kann. Und die Bundesrichter tun dies möglicherweise in einem Aufwasch mit dem Düsseldorfer Fall, in dem das dortige Verwaltungsgericht ähnlich geurteilt hatte wie später die Kollegen in Stuttgart. Das Düsseldorfer Verfahren soll am 22. Februar 2018 entschieden werden. Würde es zusammengefasst mit der Stuttgarter Revision, könnte in gut vier Monaten Rechtssicherheit herrschen.

Von Stuttgart muss ein Zeichen ausgehen

Der Druck im Kessel bleibt also. Doch eine solche Lage braucht es offenbar, damit wirklich etwas geschieht. Die potenziellen Regierungsparteien CDU, Grüne und FDP schicken aus Stuttgart fünf Abgeordnete in den Bundestag. Wenn sie die Belange ihrer Bürger ernst nähmen, wäre ihr Auftrag klar: Sie müssten in einem Jamaikabündnis darauf hinarbeiten, dass die Blaue Plakette eingeführt wird. CDU-Kreischef Kaufmann hat dies bisher abgelehnt. Jetzt könnte er seinen Kurs endlich revidieren und mit den Kollegen eine Stuttgarter Erklärung formulieren. Damit wäre ein Zeichen gesetzt. Danach kämen die Taten.