Die grüne-schwarze Landesregierung passt die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus an. Auch Heimbewohner und Klinikpatienten können ein wenig aufatmen.

Stuttgart - Für Klinikpatienten und Bewohner von Pflegeeinrichtungen hat die Landesregierung wichtige Erleichterungen beschlossen. Die Eckpunkte zu den Neuregelungen, die ab 1. Juli greifen, liegen unserer Zeitung vor. Danach sind zwar weiterhin pro Tag nur zwei Besucher erlaubt, um die Zahl der Außenkontakte möglichst gering zu halten. Die Einrichtungen können aber Ausnahmen zulassen, so zum Beispiel bei runden Geburtstagen. Auch bei einer Sterbebegleitung sind mehr als zwei Besucher täglich erlaubt.

 

Feste Besuchszeiten entfallen

Anders als bisher können Heimbewohner ihren Besuch wieder auf dem eigenen Zimmern empfangen. Sie müssen dazu nicht mehr die eigens eingerichteten Besucherräume nutzen. Weil dadurch auch die Pflegekräfte entlastet werden, die die Gäste nicht mehr koordinieren und begleiten müssen, entfallen die festen Besuchszeiten. Zudem sollen die Besuchszeiten grundsätzlich auch nicht mehr zeitlich beschränkt werden.

Besucher müssen in der Einrichtung weiter eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn dies nicht unzumutbar ist. Beim Betreten bleibt eine Handdesinfektion obligatorisch. Die Vorgabe muss aber nicht mehr vom Personal kontrolliert werden.