Stuttgart - Die Landesregierung hat am Dienstag ihren Beschluss über ein eigenes Grundsteuergesetz für den Südwesten mit überschwänglichen Worten gefeiert. „Das ist ein historischer Tag, weil wir uns zum ersten Mal mit einem Steuergesetz befassen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Als erstes Bundesland weiche Baden-Württemberg komplett vom Bundesrecht ab und gehe mit dem sogenannten Bodenwertmodell eigene Wege.
Die Experten, so fügte der Grünen-Regierungschef hinzu, seien „geradezu begeistert“ von der Bürokratiearmut und der Verfassungsfestigkeit des Modells. Auch die Kommunen seien damit zufrieden. Kultusministerin und CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann stimmte in das Loblied ein: „Ich bin froh, dass wir die Länderöffnungsklausel genutzt und nun endgültig den Weg für eine neue, verfassungsgemäße Landesgrundsteuer geebnet haben.“ Das Bodenwertmodell sei einfach und transparent und trage „die klare Handschrift unserer CDU“.
Alles hängt am Hebesatz
Es basiert auf zwei Faktoren: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert, das ist ein von Immobilienexperten regelmäßig ermittelter Wert für unbebaute Grundstücke. Für die Bewertung werden beide miteinander multipliziert. Als Drittes fließt in die Rechnung noch eine gesetzlich festgelegte „Steuermesszahl“ ein, wobei für Wohnzwecke genutzte Grundstücke einen Abschlag erhalten. „Wir verzichten vollkommen darauf, die Gebäude einzubeziehen“, erläuterte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) das Modell. Haustyp, Baujahr, Miete, Denkmalschutz und ähnliche Kriterien, die beim Bundesmodell eine Rolle spielen, fallen im Südwesten nicht ins Gewicht. „Wir können sehr, sehr sicher sein, dass dies verfassungskonform ist“, sagte Kretschmann.
Dennoch wird Baden-Württemberg sein Modell vermutlich exklusiv haben, denn bislang zeigt sich kein anderes Land daran interessiert. Manche überlegten, an dem noch nicht vorliegenden bayerischen Modell anzudocken, doch seien die bisher bekannten Elemente „verfassungsrechtlich fragwürdig“, sagte Kretschmann.
Die große Unbekannte in der baden-württembergischen Rechnung wird jeweils die Entscheidung der Gemeinderäte über den Hebesatz sein. Zwar haben die Kommunalen Spitzenverbände zugesagt, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt werde, doch die Entscheidung fällt letztlich in den Gemeinden. Sitzmann: „Mit den Hebesätzen, die sie auf die Grundsteuermessbeträge anwenden, haben sie wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer.“ Es werde Gewinner und Verlierer der Reform geben, sagte Kretschmann – und das sei auch unvermeidlich, denn das althergebrachte Berechnungsmodell sei 2018 ja für verfassungswidrig erklärt worden.
Der Handwerkstag ist zufrieden
In der nun folgenden Anhörungsphase haben Verbände, Vereine, aber auch einzelne Bürger über das Beteiligungsportal des Landes Gelegenheit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Nach der Sommerpause wird sich der Landtag damit befassen. Der SPD-Haushaltsexperte Peter Hofelich machte bereits einen ersten Aufschlag: „Das Bundesmodell bleibt das einfachere und gerechtere Modell“, erklärte er. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) lobt die Einigung auf eine landeseigene „und noch dazu bürokratiearme Lösung“, mahnt aber die Anpassung der Hebesätze auf kommunaler Seite an.