Grün-Schwarz gibt den Beamten mehr Befugnisse – und reagiert damit auf die veränderte Gefahrenlage im öffentlichen Raum. Die Polizei darf diesen Vertrauensvorschuss nicht verspielen, meint Arnold Rieger.

Stuttgart - Wer sich nachts im Rotlichtviertel herumdrückt, muss mit Polizeikontrollen rechnen, und zwar ohne Anlass, denn das Polizeigesetz gestattet den Beamten die „Personenfeststellung“ an Orten, die für Prostitution oder Straftaten bekannt sind. Im Umfeld von Volksfesten dürfen sie das nicht ohne Weiteres. „Ihren Ausweis, bitte“ – das ist auf Veranstaltungen bislang tabu, denn anlassloses „Filzen“ gilt als unverhältnismäßig. Das aber soll sich ändern. Künftig darf die Polizei auch bei Fußballspielen, auf Volksfesten oder Weihnachtsmärkten die Identität von Menschen überprüfen. Die Einschätzung eines erhöhten „Gefährdungsrisikos“ reicht aus.