Wer in großer medizinischer Not ist, wählt die 112 – und Hilfe kommt binnen Minuten. So sollte es zumindest in einer idealen Welt sein. Die Realität sieht nicht nur in Baden-Württemberg längst anders aus. Zum einen werden die Retter massenhaft zu Lappalien gerufen. Zum anderen brauchen Notarzt und Rettungswagen vielerorts länger, als für manchen Patienten gut ist. Und länger, als gesetzlich erlaubt.
Das liegt auch an unnötigen Einsätzen, aber nicht nur. Krankenhäuser verschwinden, die Wege werden gerade auf dem Land immer länger. Man versucht regelmäßig, mit zusätzlichen Rettungswagen nachzusteuern, doch es fehlt Personal, Schichten fallen aus. Und die Einsatzzahlen steigen weiter. Ein stetiger Wettlauf, den die Retter bisher nicht gewinnen konnten.
Seit Jahren wird deshalb diskutiert, wie die Notfallrettung neu aufgestellt werden könnte. Das Innenministerium hat jetzt das Rettungsdienstgesetz für das Land neu formuliert. Mitte Juli hat es nach vielen Diskussionen den Landtag passiert. Ein Kernpunkt: Seither mussten die Retter in 95 Prozent aller Einsätze binnen zehn, höchstens 15 Minuten vor Ort sein, eine schwammige Formulierung dieser sogenannten Hilfsfrist. Sie heißt künftig Planungsfrist und beträgt zwölf Minuten. Eine Verbesserung, sagt das Land. Eine Verschlechterung, sagen andere. Unter anderem Kläger aus Mannheim, die deshalb vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gezogen waren.
Die Vorstellungen von der Zukunft sind extrem unterschiedlich. Die Björn-Steiger-Stiftung aus Winnenden (Rems-Murr-Kreis) geht jetzt noch einen Schritt weiter: Sie hat Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz angekündigt. Sie fordert bundesweite Vorgaben für die Notfallrettung, bessere Standards und eine Neuausrichtung des gesamten Bereichs. Im internationalen Vergleich wiesen Baden-Württemberg und der Bund „eine Struktur von Entwicklungsländern“ auf, kritisierte Präsident Pierre-Enric Steiger und untermauert das durch ein Gutachten. SPD und FDP im Landtag schlossen sich umgehend an.
„Müssen den Vergleich nicht scheuen“
Das Innenministerium will das so nicht stehen lassen. „Die Kritik weisen wir deutlich zurück. Das Rettungswesen in Baden-Württemberg ist sehr gut aufgestellt. Wir müssen weder den nationalen noch den internationalen Vergleich scheuen“, sagt ein Sprecher. Das neue Rettungsdienstgesetz stelle „die Weichen für einen zukunftsfähigen und noch schnelleren, am Wohle der Patienten orientierten Rettungsdienst“. Das passiere durch die neue Planungsfrist, aber auch Regelungen für den Einsatz von Telenotärzten oder eine Experimentierklausel. Der Werkzeugkoffer sei enorm erweitert worden. Es sei „das gute Recht der privatrechtlichen Björn-Steiger-Stiftung, einen Rechtsstreit mit dem Land Baden-Württemberg zu beginnen“. Man sei aber davon überzeugt, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werde.
Freilich gibt es auch an anderer Stelle Streit. So soll die Luftrettung im Land neu aufgestellt werden, um Lücken zu schließen. Ein Gutachten hat ergeben, dass dafür künftig zusätzliche Standorte nötig sind, aber auch bestehende verlegt werden müssen. Das hat zu großem Widerspruch etwa in Leonberg oder Friedrichshafen geführt. Derzeit wird in Pattonville (Landkreis Ludwigsburg) um die Ausweitung auf einen 24-Stunden-Standort gerungen. „Das Innenministerium bereitet die Ausschreibungen der bestehenden und künftigen Luftrettungsstandorte vor. Dabei planen wir, mehrere Standorte gleichzeitig auszuschreiben, aber einzeln zu vergeben. Die erste Tranche wird in Kürze ausgeschrieben“, sagt ein Sprecher dazu.
Unterm Strich ist aber abseits aller Streitigkeiten klar: Auch das jetzt verabschiedete neue Rettungsdienstgesetz wird, so es Bestand hat, für riesige Umwälzungen sorgen. Denn allein die Zwölf-Minuten-Frist erfordert reichlich zusätzliche Rettungswagen, Mitarbeitende und Rettungswachen. „Belastbare Zahlen können noch nicht vorliegen“, heißt es im Ministerium. Die soll ein landesweites Strukturgutachten liefern. Stehen muss das neue Konstrukt bis Ende 2030 – dann läuft die Übergangsfrist ab.
Dass all das nicht leicht wird, weiß man auch im Innenministerium. „Die Notfallrettung steht vor enormen Herausforderungen durch den Fachkräftemangel, die begrenzte Verfügbarkeit von Grundstücken, die steigenden Kosten und die Belastung durch Bagatell-Einsätze“, sagt der Sprecher. Die Krankenkassen als Kostenträger immerhin hätten zum neuen Gesetz zurückgemeldet, „dass sie im Grundsatz zu den Änderungen stehen“.