Es ist wohl der letzte Akt eines vierjährigen juristischen Streits – unter den das Landesarbeitsgericht (LAG) in Stuttgart nun einen Schlussstrich gezogen hat. Demnach ist die Kündigung des Bosch-Betriebsratsmitglieds Karsten vom Bruch wirksam. Seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wurde abgewiesen, und eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nicht möglich.
Das Vorspiel war noch günstig verlaufen: Vor wenigen Tagen erst wurde vom Bruch bei der Betriebsratswahl am Standort Feuerbach mit einem für ihn überraschend guten Ergebnis von 630 Stimmen bedacht. Doch das zählte, abgesehen vom kurzen Glückwunsch des Vorsitzenden Richters Gerhard Pfeiffer, nun nicht. Denn vom Bruch – der seit September 1997 in der Abgasreinigung Pkw-Diesel als Ingenieur beschäftigt und seit 2014 freigestelltes Betriebsratsmitglied war – darf nicht in das Unternehmen und die Arbeitnehmervertretung zurückkehren.
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Vor Gericht waren die Streitparteien längst Stammgäste. Seit einer ersten fristlosen Kündigung im Februar 2018 wegen einer angeblichen Belästigung von Mitarbeiterinnen in der Umkleide und einer angeblichen Bedrohung der damaligen Personalleiterin ging es zwischen den Instanzen hin und her.
Verletzung der Persönlichkeitsrechte festgestellt
Nach einem Erfolg für vom Bruch im ersten Verfahren wurde nun über die Wirksamkeit einer zweiten außerordentlichen Kündigung vom 18. Januar 2019 gestritten. Bosch wirft ihm vor, mit der Veröffentlichung von Prozessakten gegen das Datenschutzrecht verstoßen zu haben. Denn er habe im Dezember 2018 diverse Gesundheitsdaten betroffener Prozessbeteiligter einem – nicht klar definierten – Kreis von Kollegen in der Betriebsöffentlichkeit offenbart. Dazu hatte vom Bruch Schriftsätze in einer sogenannten Dropbox abgelegt. Wie das Arbeitsgericht im August 2021 sieht auch das Landesarbeitsgericht darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Eine ausreichende Rechtfertigung sei nicht zu erkennen, wie Pfeiffer am Ende ausführte, denn es hätte andere wirksame Mittel gegeben, um Interessierte zu informieren. Als Betriebsratsmitglied hätte vom Bruch auch die Datenschutzregeln kennen müssen, da könne er sich nicht auf Unwissenheit berufen.
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Vom Bruch räumt diesen Fehler ein – heute würde er anders handeln. Damals habe er mit der Veröffentlichung für „maximale Transparenz“ sorgen wollen. Er habe keine andere Möglichkeit gesehen klarzumachen, dass die Vorwürfe gegen ihn nicht gestimmt hätten, so der 53-Jährige. „Ich habe keine Frauen belästigt und niemanden bedroht – dies konnte man aus den Schriftsätzen klar herauslesen.“ In den Verfahren zuvor hätten die Richter diesen Umstand viel zu wenig berücksichtigt.
Der Anwalt von Bosch, Christian Arnold, sieht eine Läuterung aber „widerlegt“. In seiner Werbung zur Betriebsratswahl hätte vom Bruch erneut mehrere Seiten der Prozessakten öffentlich gemacht, wenn auch mit abgekürzten Namen. Die „Störung des Betriebsfriedens“ hatte der Konzern dem unbequemen Angestellten bisher vorgeworfen – so grundsätzlich wurden die Arbeitgebervertreter diesmal nicht.
„Lange genug auf meinem Ruf herumgetrampelt“
Die Chance, mit einer Abfindung freiwillig zu gehen, hat vom Bruch schon verstreichen lassen. Begründung: Seinen Ruf zu retten sei ihm wichtiger. So sieht er auch das Betriebsratswahlergebnis als „gutes Signal“. „Das tut mir persönlich gut und auch meinem Ruf, auf dem lange genug herumgetrampelt wurde.“ Solange er nicht wieder rechtskräftig Mitarbeiter sei, könne er sich davon nichts kaufen. Der Arbeitgeber habe von Beginn an versucht, ihn als charakterlos darzustellen, dennoch hätten ihn so viele Beschäftigte gewählt. Wenn das Gericht „nicht erkennen will, was hier gespielt wird, werde ich verlieren“, sagte er vor der Verhandlung. Am Ende hat ihn das LAG vor der Niederlage nicht bewahrt.
Bosch sieht seine Haltung bestätigt
Das Unternehmen selbst bewertet das Urteil entsprechend positiv: „Wir sehen uns damit bestätigt, weil Bosch als Arbeitgeber die Verantwortung hat, auf Fehlverhalten von Mitarbeitern gegenüber anderen Mitarbeitern angemessen zu reagieren – und zwar unabhängig von Status, Rolle oder Funktion“, sagte ein Sprecher unserer Zeitung.