Der Kampf eines früheren Feuerbacher Bosch-Betriebsrats gegen seine Entlassung nimmt eine überraschende Wende: Das Landesarbeitsgericht korrigiert das Urteil aus der ersten Instanz. Trotzdem muss der Mann nicht weiterbeschäftigt werden – noch nicht.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Angesichts der Zukunftssorgen bei Bosch, des Personalabbaus und der Lohneinbußen bei Tausenden Betroffenen erscheint es fast wie eine Randnotiz, was sich da vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart abspielt: Erneut geht dort der frühere Bosch-Betriebsrat Karsten vom Bruch gegen seine fristlose Kündigung vom 13. Februar 2018 vor. Im Lichtschein des Dieselskandals erhält der schillernde Fall eine andere Wertigkeit.