Landeshaushaltsordnung: Die Landesregierung muss grundsätzlich ohne neue Kredite auskommen. Die Gesamtverschuldung darf den Ende 2007 erreichten Schuldenstand des Landes nicht übersteigen - dabei handelt es sich um 41,7 Milliarden Euro. Allerdings sind Ausnahmen möglich, etwa bei Naturkatastrophen und einer schweren Wirtschaftskrise. Ende 2010 beliefen sich die Schulden des Landes deshalb auf etwa 45 Milliarden Euro - ohne Schattenhaushalte. Die neuen Kredite sind binnen sieben Jahren zurückzuzahlen.

 

Grundgesetz: Laut der in der Föderalismuskommission vereinbarten Schuldengrenze dürfen die Länder vom Jahr 2020 an keine neuen Schulden mehr machen. Beim Bund werden sie auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt, dies bereits von 2016 an.