Als in der vergangenen Woche ein Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart bei der Weiler Stadtverwaltung eingeht, greift Bürgermeister Christian Walter vor lauter Ungläubigkeit zum Handy, um die Lage zu kommentieren: „Das Land verlost nun die Fördermittel“, schreibt er auf seinem Instagram-Kanal. „Ja, richtig: verlost. Ohne Worte.“
Was der Bürgermeister aus Weil der Stadt schreibt, denken und sagen in den darauffolgenden Tagen viele seiner Amtskollegen aus Baden-Württemberg. Ab 2026 haben Familien einen Anspruch auf die Ganztagsbetreuung ihrer Kinder im Grundschulalter, das hatte die Bundesregierung bereits 2021 beschlossen. Um diesem Rechtsanspruch gerecht zu werden, müssen viele Kommunen bereits jetzt entsprechende Bauprojekte auf den Weg bringen, beispielsweise müssen Mensen gebaut werden. Die Fördermittel hierzu hatte der Bund den Kommunen zugesichert.
Jetzt ist klar: Der Fördertopf des Landes Baden-Württemberg, der rund 380 Millionen Euro umfasst, ist um das dreifache überzeichnet. Laut Mitteilung des Regierungspräsidiums soll nun das Los entscheiden, welche Anträge als erstes bearbeitet werden – und welche Kommunen leer ausgehen.
„Wie eine Losbude auf dem Cannstatter Wasen“
Laut Bürgermeister Walter sei die Nachricht des Regierungspräsidiums zwar erst im August bei der Stadtverwaltung angekommen, die Überlegungen des Landes hätten aber schon seit Wochen im Raum gestanden. „Dieses Vorgehen erinnert mehr an eine Losbude auf dem Cannstatter Wasen als an seriöse Landespolitik“, sagt Walter. „Dass ausgerechnet beim Thema Ganztag, wo es um Bildungsgerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, nun das Los entscheiden soll, ist an Absurdität eigentlich kaum zu überbieten.“ Auch der baden-württembergische Gemeindetag hatte in einer Pressemitteilung deutliche Worte gefunden: „Mit dem Losentscheid, welche Baumaßnahme bezuschusst wird, wird zugleich auch darüber gelost, welche Kinder den Rechtsanspruch künftig nutzen können und welche nicht“, heißt es in dem Schreiben.
Für Weil der Stadt stehen nun Förderbeträge in Millionenhöhe auf dem Spiel: Für die Grundschule Weil der Stadt geht es um 4,2 Millionen Euro, für die Grundschule Schafhausen um 2,3 Millionen, sagt Walter. Und zeichnet kein rosiges Bild, sollte Weil der Stadt nicht zu den ausgelosten Kommunen gehören: Angesichts der desolaten Haushaltslage könnten die baulich notwendigen Voraussetzungen für die Erfüllung des Rechtsanspruches ohne Fördermittel nicht hergestellt werden. „Die Stadt sieht sich auch mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit unserer Haushalte außer Stande, den Rechtsanspruch auf eigene Kosten umzusetzen.“ Der Ausbau der Grundschule in Schafhausen muss ohne Fördermittel vermutlich auf unbestimmte Zeit verschoben werden, so Walter. Für Weil der Stadt wäre der Gang über die ordentliche Schulbauförderung zu prüfen, was in jedem Fall zu einer zeitlichen Verzögerung führen würde. Für Walters Amtskollegen Thomas Schäfer sind die Investitionen in seiner Kommune Hemmingen derweil nahezu alternativlos. Für ihn steht außer Zweifel, dass die Gemeinde die Betreuung sicherstellen können muss.
Politische Verantwortung liege bei Land und Bund
Wie Thomas Schäfer nimmt auch Christian Walter Bezug auf das Konnexitätsprinzip, das im Grundgesetz verankert ist und in etwa besagt: Wer bestellt, der zahlt. „Wenn der Rechtsanspruch also mangels Fördermitteln nicht vollständig umgesetzt werden kann, liegt die politische Verantwortung bei Land und Bund“, sagt Walter klar. „Meine Befürchtung ist, dass – landesweit – dennoch die Amtsträger vor Ort, also Gemeinderäte und Bürgermeister, den Unmut der Elternschaft abbekommen werden.“