Grün-Schwarz plant zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Landesetat eine Rekordverschuldung von fast 14 Milliarden Euro. SPD und FDP im Landtag lassen in einem Gutachten prüfen, ob dabei alles mit rechten Dingen zugeht. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hat dazu bereits eine klare Meinung.

Stuttgart - Die verfassungsgerichtliche Überprüfung des aktuellen Landeshaushalts rückt näher. Die beiden Oppositionsfraktionen von SPD und FDP haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem der Staatsrechtler Christoph Gröpl von der Universität des Saarlands die Rechtmäßigkeit der Finanzierung der Corona-Politik der grün-schwarzen Landesregierung abklären wird. „Wir halten den Umgang der Landesregierung mit unserer Landesverfassung für bedenklich“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch dieser Zeitung. „Abhängig vom Inhalt des Gutachtens werden wir dann prüfen, ob wir eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof erheben.“ FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke ist gedanklich einen Schritt weiter: „Wir halten den Haushalt für verfassungswidrig, deshalb wollen wir klagen.“ Das Gutachten solle der Frage nachgehen, wie eine Klageschrift formuliert werden müsse, „um die bestmögliche Erfolgschance zu haben“.