Ein Gutachten im Auftrag von Haus & Grund kommt zu dem Schluss, dass die Mietpreisbremse im Land verfassungswidrig ist. Doch wie aussichtsreich ist eine mögliche Klage gegen das Land?

Der jüngste Vorstoß der beiden Haus-&-Grund-Verbände Baden und Württemberg, die Umsetzung der Mietpreisbremse im Land über eine Musterklage für verfassungswidrig zu erklären, hängt sehr stark davon ab, ob es der Haus-&-Grundbesitzer-Lobby gelingt, geeignete Mitstreiter zu finden. Doch der Reihe nach. Anfang dieser Woche hatte Haus & Grund ein Gutachten von Professor Dr. Rüdiger Zuck aus Stuttgart präsentiert. Darin kommt der Verfassungsrechtler zu dem Urteil, dass '§ 1 der Mietpreisverordnung orts- und einzelfallbezogen gegen Artikel 14 Abs. 2 Grundgesetz verstößt'. Das Gutachten stützt sich dabei auf 'die fehlende Planungssicherheit, fehlende Anhaltspunkte für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie eine unzulässige Nutzungsbeschränkung in Gebieten ohne Mietspiegel'. Professor Zuck: 'In den meisten der 68 Kommunen gibt es faktisch keine Mietspiegel, so dass der Vermieter ein gravierendes Ermittlungsproblem hinsichtlich der ortsüblichen Vergleichsmiete hat. Hier fehlt es an der Planungssicherheit für den vermietenden Eigentümer, aus der sich bereits eine Teilnichtigkeit der Verordnung begründen lässt.' Die Mietpreisbegrenzungsverordnung, umgangssprachlich auch Mietpreisbremse genannt, gilt in Baden-Württemberg seit dem 1. November letzten Jahres. Sie sieht im Kern vor, dass in 68 Städten und Gemeinden des Landes bei Abschluss eines neuen Mietvertrages über eine Wohnung die Miete gedeckelt wird. Sie darf dann nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

 

Mit dem jetzt vorliegenden Gutachten hofft Haus & Grund genügend stichhaltige Argumente zu haben, die bestehende Verordnung zu Fall zu bringen. Dazu braucht Haus & Grund aber echte Fälle, bei denen gegen die Mietpreisverordnung verstoßen wird und wo der Mieter den Vermieter auf Herabsetzung verklagt. Oder wo der Mieter die überhöhte Miete mindert und der Vermieter den Mieter auf vollständige Zahlung verklagt. Ottmar H. Wernicke, Geschäftsführer von Haus & Grund Württemberg, ist zuversichtlich, unter den 167 000 Mitgliedern genügend Mitglieder für eine Musterklage zu finden, die dann natürlich auch vom Verband juristisch unterstützt werden würden. Denn Haus & Grund selbst kann aus rechtlichen Gründen keine Verbandsklage anstreben. 'Unsere Mitglieder genießen natürlich auch Mietrechtsschutz', gibt sich Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes, kämpferisch. Er hält die Aussichten, dass die Hauseigentümer tatsächlich vor Gericht Erfolg haben, für 'äußerst unwahrscheinlich'. Gaßmann ergänzt bedauernd: 'Wir stellen immer wieder fest, dass vielen Mietern der Mut fehlt, wenn es kurz nach Einzug darum geht, mit dem Vermieter über die Herabsetzung der Miete zu streiten.' Beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hält man sich mit einer Stellungnahme noch bedeckt, da das Gutachten von Haus & Grund noch nicht vorliege.