Damit die Sicherheit jüdischer Einrichtungen in Baden-Württemberg gewährleistet bleibt, ist nun der Staatsvertrag mit den israelitischen Religionsgemeinschaften angepasst worden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat am Freitag zusammen mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften (IRG) in Baden und Württemberg einen Änderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Das Ziel seien dauerhafte Leistungen des Landes für den Schutz jüdischer Einrichtungen, teilte das Staatsministerium in Stuttgart mit. Außerdem sollten die Änderungen das deutsch-jüdische Kulturerbe stärken.

 

Als erster Schritt regelte ein 2010 geschlossener Staatsvertrag Angelegenheiten der jüdischen Religionspraxis, wo sie mit staatlicher Rechtsordnung in Berührung kommen, beispielsweise bei Friedhöfen, Feiertagen und dem Religionsunterricht. 2021 wurde - auch als Reaktion auf den antisemitischen Anschlag in Halle (Saale) - eine auf drei Jahre angelegte zusätzliche Sicherheitsvereinbarung geschlossen. Da die Gefährdungslage für jüdisches Leben weiterhin auf einem hohen Niveau liege, so die Mitteilung, werde der Staatsvertrag nun dauerhaft angepasst.

Geld für Sicherheit wird aufgestockt

Die Finanzmittel für Sicherungspersonal und die Wartung von Sicherheitseinrichtungen werden aufgestockt. Die Förderung für das neue jüdische Bildungswerk wird nach einer Anschubfinanzierung in der Sicherheitsvereinbarung von 2021 verstetigt. Insgesamt erhöhen sich die Leistungen des Landes gegenüber dem bisherigen Staatsvertrag um jährlich rund 2,37 Millionen Euro. Davon entfallen auf die Finanzierung von Sicherungsmaßnahmen gut 1,5 Millionen Euro und auf die Unterstützung des jüdischen Bildungswerks rund 150.000 Euro. Das deutsch-jüdische Kulturerbe wird mit rund 720.000 Euro verstärkt gefördert.

Weitere, teils klarstellende Änderungen betreffen arbeitsrechtliche Regelungen für fromme jüdische Religionsangehörige, die über bisherige Feiertagsregelungen hinausgehen, sowie die Bedeutung des Schabbats und jüdischer Feiertage für jüdische Studierende.

Vertrag wird noch im Landtag beraten

„Das Land Baden-Württemberg und die jüdischen Gemeinschaften stehen zusammen“, sagte Kretschmann bei der Unterzeichnung. „Wir treten Antisemitismus gemeinsam entschieden entgegen und sichern die Zukunft jüdischen Lebens bei uns.“ Innenminister Thomas Strobl sagte: „Jüdinnen und Juden sollen nicht nur objektiv sicher sein, sondern sich in unserem Land auch sicher fühlen.“

Der geänderte Vertrag trage den Sicherheitsanliegen der jüdischen Gemeinden Rechnung, sagte Barbara Traub, Vorstandssprecherin der IRG Württembergs. Der Vorsitzende der IRG Baden, Rami Suliman, sagte, leider habe sich die Sicherheitslage für Jüdinnen und Juden im Land in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Die Neufassung des Staatsvertrages sei das „richtige und wichtige Signal für eine nachhaltige, mittelfristig zukunftssichere und verlässliche Aufstellung der jüdischen Gemeinschaft im Land“.

Im Anschluss an die Unterzeichnung wird der Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Änderungsstaatsvertrag in den Landtag eingebracht und in zwei Lesungen beraten. Ende Januar 2025 soll das Zustimmungsgesetz in Kraft treten. Darauf folgt der Austausch der Ratifikationsurkunden, am Tag danach wird der Änderungsstaatsvertrag wirksam. Das ist voraussichtlich Ende Januar oder Anfang Februar.